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Pressemitteilung Stadionverbote |
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Geschrieben von FP Bochum
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Dienstag, 3. November 2009 |
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In dubio pro reo? BGH-Urteil zum Thema
Stadionverbote
Stadionverbote dürfen weiterhin aufgrund eines Verdachts ausgesprochen werden.
Mit Sorge und Unverständnis nimmt die
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte das Urteil des
Bundesgerichtshofs zur Kenntnis. Die Entscheidung des Gerichts verhindert die
Möglichkeit dem "Problemfall Stadionverbot" neu zu begegnen, fernab
von Generalverdacht und Sippenhaft. Billigend wird in Kauf genommen, dass auch
unschuldige Fußballfans einer für sie schwerwiegenden Sanktionierung zugeführt
werden.
Vielmehr
bestärkt es einige Vereine in ihrem Handeln, subjektiv und ohne konkrete
Tatsachengrundlage eine solch gravierende Maßnahme anzuwenden. Aus Sicht der
Fanprojekte ist dies ein schwerwiegender Fehler. Denn dabei wird zu gern
übersehen, dass durch diese unsachliche Vorgehensweise die Situation an
Spieltagen nicht entschärft, sondern (zunehmend) zugespitzt wird. Es ist
offensichtlich, dass dort wo kulturelle Interessen, auf unangemessene
Interessen der Sicherheit stoßen, ein Konflikt nahezu unvermeidbar ist. Der
durch die Vereine und Polizei viel zitierte "präventive Charakter",
ist hier nicht einmal im Ansatz zu erkennen.
Für die Fanprojekte bedeutet die Entscheidung des BGH zudem ein weiterhin
ungelöstes Problem innerhalb der pädagogischen Arbeit. Wie soll man
insbesondere jungen Menschen erklären, dass es erstrebenswert ist sich an Recht
und Ordnung zu orientieren, wenn sie gleichzeitig erfahren müssen, dass ihr
persönliches Verhalten letztendlich doch gar keine Rolle spielt? Die Botschaft
lautet: Es ist egal wie du dich verhältst wenn du zum Fußball fährst. Du
bekommst ein Stadionverbot. Du musst nur verdächtig sein!
Deshalb fordern die Fanprojekte zum wiederholten Mal und unabhängig von der BGH
Entscheidung, eine verantwortungsbewusste Umsetzung der neuen Richtlinien zur
Vergabe von Stadionverboten durch die Fußballvereine. Insbesondere dem Recht
der betroffenen Fans auf eine Anhörung muss eine bedeutende Rolle zukommen.
Diese sollte unter dem Gesichtspunkt von Transparenz und Nachvollziehbarkeit
vor Aussprache von bundesweiten Stadionverboten stattfinden.
Zudem stellt sich für die Fanprojekte nach wie vor die Frage, inwieweit
bundesweite Stadionverbote überhaupt als "erzieherische Maßnahme" zur
positiven Verhaltensbeeinflussung geeignet sind. Vielmehr machen die
Fanprojekte die Erfahrung, dass Fans Stadionverbote als Strafe begreifen und
die Aussprache eher zu einer Verfestigung von Verhaltensstrukturen beiträgt.
02.November 2009 Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte
I.A. Ralf Busch / Ralf Zänger
Sprecher BAG Fan-Projekte
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 5. November 2009 )
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