erstellt am: 4 Nov, 2021 | Kategorie(n): BAG Allgemein, Stellungnahmen

Prävention ist Sache der sozialpädagogischen Fanarbeit und nicht der Justiz

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG)

Dass der Bundesgerichtshof (BGH) heute (04.11.21) dem Deutschen Fußballbund (DFB) in der Frage „Zur Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger“ bezüglich seiner Verbandsstrafen und der Umsetzung des Verbandsrechts Recht gibt, damit konnte man rechnen. Die Begründung aber, die dem Urteil zugrunde liegt ist aus Sicht professioneller Fanarbeit mindestens zu hinterfragen. „Geldstrafen als Prävention zu bezeichnen und damit ihre Wirkungen auf Vereine und Fans zu erklären, ist nur schwer nachvollziehbar“, kommentiert die Sprecherin der BAG der Fanprojekte Sophia Gerschel das Urteil des BGH.

„Die Begründung, dass diese Geldstrafen keine Strafen sind, sondern als Prävention verstanden werden sollen, können wir als Vertreter*innen der Fanarbeit nicht nachvollziehen“, so die Fanprojekte-Sprecherin weiter. Es werden vom DFB-Sportgericht Strafen ausgesprochen, die von den Vereinen getragen werden müssen. So kommt die gängige Praxis in der Sportgerichtsbarkeit zumindest bei Fans und Vereinsvertreter*innen an. Diese Art und Weise des Verbandsrechts führt in der Realität nicht dazu, dass dadurch mehr konstruktive Kommunikation und Austausch zwischen Fans und Vereinen stattfindet. Viel mehr werden hier „Schuldige“ gesucht und Verantwortung übertragen. Prävention findet vor den Spielen, unter der Woche, während der Spiele im Dialog mit den Fans, der professionellen Fanarbeit und den Vereinen statt. Hier werden Beziehungen und Vertrauen aufgebaut, die dazu führen, dass präventiv mit Fans, Verein und auch anderen Institutionen gearbeitet werden kann. Dem entgegenstehend suchen Vereine inzwischen nach Wegen, die „Geldstrafen“ an Fans und Einzelpersonen weiterzureichen. Strafen, die im Verhältnis zu Vereinen in ihrer Höhe ausgesprochen werden und dann, ohne Anpassung an die Verhältnisse, auf Einzelpersonen umgelegt werden. Diese Bestrebungen unterminieren jedwede präventive Wirkung von Sanktionen. Dabei gehen Vereine in keinen konstruktiven Dialog mit Fans, sondern setzen den bestehenden Austausch mit den Fans aufs Spiel und gehen die Gefahr ein, die Kommunikationsstrukturen damit zu schwächen.

Eine weitere fehlgehende Argumentation des Gerichts bezieht sich auf die Sicherheitsvorkehrungen. Vereine müssen schon jetzt unzählige sicherheitsrelevante Maßnahmen umsetzen, um am Spielbetrieb teilnehmen zu können. Immer mit der Konsequenz, dass Fans weiter eingeschränkt und intensiver überprüft werden! Egal ob am Einlass, bei Tickets, mit Kameraüberwachung uvm. Zu begründen, dass Geldstrafen präventiv Vereine dazu animieren, noch mehr Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, lässt alle Bemühungen und bestehenden Konzepte unbeachtet und die Konsequenzen dieser Maßnahmen für alle Zuschauer*innen außer Acht.

Geldstrafen sind Strafen. Die präventive Wirkung von Strafen auf zukünftiges Verhalten ist nachweislich fraglich. Prävention setzt vor dem Verhalten an und arbeitet mit Aufklärung, Sensibilisierung und Kommunikation. Strafe kommuniziert nicht, Strafe verurteilt. Genauso wie Geldstrafen die Vereine verurteilt und zukünftige Prävention durch den finanziellen Aufwand sogar verhindern kann, weil die Vereine Geld in Strafen investieren müssen und für die präventive Arbeit nicht mehr aufwenden können.

„Unabhängig des getroffenen Urteils sind wir, die BAG der Fanprojekte, nach wie vor der Ansicht, dass Dialog, Austausch, Wertschätzung und Wahrnehmung der Interessen von Fußballfans nach wie vor die grundlegende Aufgabe der Vereine, der professionellen Fanarbeit und der Verbände ist. Prävention findet vor, während und nach den Spielen, in einem langfristigen Austausch und entsprechender Beziehungsarbeit statt, unabhängig von Strafen oder eventuellem Fehlverhalten, so die Vertreterin der Fanprojekte.


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