Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG)
Dass der Bundesgerichtshof (BGH) heute (04.11.21) dem Deutschen Fußballbund (DFB) in der Frage „Zur Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger“ bezüglich seiner Verbandsstrafen und der Umsetzung des Verbandsrechts Recht gibt, damit konnte man rechnen. Die Begründung aber, die dem Urteil zugrunde liegt ist aus Sicht professioneller Fanarbeit mindestens zu hinterfragen. „Geldstrafen als Prävention zu bezeichnen und damit ihre Wirkungen auf Vereine und Fans zu erklären, ist nur schwer nachvollziehbar“, kommentiert die Sprecherin der BAG der Fanprojekte Sophia Gerschel das Urteil des BGH.

„Die Begründung, dass diese Geldstrafen keine Strafen sind, sondern als Prävention verstanden werden sollen, können wir als Vertreter*innen der Fanarbeit nicht nachvollziehen“, so die Fanprojekte-Sprecherin weiter. Es werden vom DFB-Sportgericht Strafen ausgesprochen, die von den Vereinen getragen werden müssen. So kommt die gängige Praxis in der Sportgerichtsbarkeit zumindest bei Fans und Vereinsvertreter*innen an. Diese Art und Weise des Verbandsrechts führt in der Realität nicht dazu, dass dadurch mehr konstruktive Kommunikation und Austausch zwischen Fans und Vereinen stattfindet. Viel mehr werden hier „Schuldige“ gesucht und Verantwortung übertragen. Prävention findet vor den Spielen, unter der Woche, während der Spiele im Dialog mit den Fans, der professionellen Fanarbeit und den Vereinen statt. Hier werden Beziehungen und Vertrauen aufgebaut, die dazu führen, dass präventiv mit Fans, Verein und auch anderen Institutionen gearbeitet werden kann. Dem entgegenstehend suchen Vereine inzwischen nach Wegen, die „Geldstrafen“ an Fans und Einzelpersonen weiterzureichen. Strafen, die im Verhältnis zu Vereinen in ihrer Höhe ausgesprochen werden und dann, ohne Anpassung an die Verhältnisse, auf Einzelpersonen umgelegt werden. Diese Bestrebungen unterminieren jedwede präventive Wirkung von Sanktionen. Dabei gehen Vereine in keinen konstruktiven Dialog mit Fans, sondern setzen den bestehenden Austausch mit den Fans aufs Spiel und gehen die Gefahr ein, die Kommunikationsstrukturen damit zu schwächen.
Eine weitere fehlgehende Argumentation des Gerichts bezieht sich auf die Sicherheitsvorkehrungen. Vereine müssen schon jetzt unzählige sicherheitsrelevante Maßnahmen umsetzen, um am Spielbetrieb teilnehmen zu können. Immer mit der Konsequenz, dass Fans weiter eingeschränkt und intensiver überprüft werden! Egal ob am Einlass, bei Tickets, mit Kameraüberwachung uvm. Zu begründen, dass Geldstrafen präventiv Vereine dazu animieren, noch mehr Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, lässt alle Bemühungen und bestehenden Konzepte unbeachtet und die Konsequenzen dieser Maßnahmen für alle Zuschauer*innen außer Acht.
Geldstrafen sind Strafen. Die präventive Wirkung von Strafen auf zukünftiges Verhalten ist nachweislich fraglich. Prävention setzt vor dem Verhalten an und arbeitet mit Aufklärung, Sensibilisierung und Kommunikation. Strafe kommuniziert nicht, Strafe verurteilt. Genauso wie Geldstrafen die Vereine verurteilt und zukünftige Prävention durch den finanziellen Aufwand sogar verhindern kann, weil die Vereine Geld in Strafen investieren müssen und für die präventive Arbeit nicht mehr aufwenden können.
„Unabhängig des getroffenen Urteils sind wir, die BAG der Fanprojekte, nach wie vor der Ansicht, dass Dialog, Austausch, Wertschätzung und Wahrnehmung der Interessen von Fußballfans nach wie vor die grundlegende Aufgabe der Vereine, der professionellen Fanarbeit und der Verbände ist. Prävention findet vor, während und nach den Spielen, in einem langfristigen Austausch und entsprechender Beziehungsarbeit statt, unabhängig von Strafen oder eventuellem Fehlverhalten, so die Vertreterin der Fanprojekte.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) begrüßt die neuen Beschlüsse des DFB-Präsidiums bezüglich der Fanprojektfinanzierung.

Am 11. September 2020 beschloss der DFB zunächst, die Finanzierung der Fanprojekte bis Mitte des Jahres 2022 auf dem Ausgabenniveau von 2020 einzufrieren und keine neuen Fanprojekte in seinem Zuständigkeitsbereich zu finanzieren. Das hätte einige Standorte unmittelbar vor Haushaltsschwierigkeiten gestellt und teils weit fortgeschrittenen Gespräche zur Neugründung – gerade in Ingolstadt- ad absurdum geführt.
Die aktuelle Finanzierungsrichtlinie hat nun Gültigkeit bis Ende 2022. Bis dahin wird es keine Kürzungen geben. Der DFB beteiligt sich weiterhin mit 50% an der Finanzierung der Fanprojekte. Zudem wurde beschlossen, dass die Einrichtung neuer Fanprojektstandorte wie beispielsweise Ingolstadt oder Würzburg möglich sind.
Dieser Beschluss sichert vorerst nicht nur die Fanprojekte, die in die Zuständigkeit des DFB fallen (alle Fanprojekte mit einem Bezugsverein unterhalb der ersten beiden Ligen), sondern ist insbesondere eine wichtige Grundlage für die weiterführenden intensiven Diskussionen und Prozesse, um die Fanprojektarbeit auch über das Jahr 2022 hinaus zu sichern und das einzigartige Netzwerk der sozialpädagogisch arbeitenden Fanprojekte zu stärken. Am Ende dieses Prozesses muss unweigerlich eine bedarfsgerechte Förderung aller Fanprojekte nach dem NKSS stehen.
Einmal mehr wird deutlich, wie wichtig die Soziale Arbeit mit Fußballfans und die Anliegen der Fans in der Vergangenheit waren, heute sind und auch in der Zukunft bleiben müssen. Unabhängig der Spielklasse des Bezugsvereins der Fans und der Fanprojekte.
BAG Sprecher*in
Sophia Gerschel und Christian Keppler
Nichts ist so gut, dass es nicht verbessert werden könnte. Das gilt auch für die sozialpädagogische Fanarbeit. Dafür wurde 2010 ein Konzept zur Qualitätssicherung eingeführt, inzwischen ist der zweite Prüfzyklus abgeschlossen. 60 Fanprojekte haben bis September 2020 das Qualitätssiegel „Fanprojekt nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS)“ erhalten.

Wie lässt sich die Qualität von Sozialarbeit mit Fußballfans, also die Kerntätigkeit der Fanprojekte, bewerten, evaluieren, verbessern? Um diese Frage zu beantworten, wurde 2010 das Qualitätssiegel „Fanprojekt nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS)“ eingeführt. Bis 2015 wurden 51 Fanprojekte in einem ersten Zyklus geprüft und erfolgreich zertifiziert. Nun ist im September 2020 der zweite Prüfzyklus, dem ein Pilotprojekt vorgeschaltet war, abgeschlossen. Auch diesmal haben alle 60 untersuchten Fanprojekte das Qualitätssiegel erhalten. Anders als im ersten Durchgang wurde die Datenerhebung von einem externen und unabhängigen Institut, dem Centrum für Evaluation (CEval GmbH) aus Saarbrücken, durchgeführt. Hat ein Fanprojekt den Prozess erfolgreich abgeschlossen, behält das Qualitätssiegel für drei Jahre seine Gültigkeit.
(mehr …)
Freispruch in 2. Instanz im Falle der mutmaßlichen Vergewaltigung in einem Gladbacher Sonderzug
Ungewollte sexuelle Handlungen können Leben zerstören.
2018 gab eine Frau bei der Polizei an, in der Toilette eines Fanzuges vergewaltigt worden zu sein. Schon damals hat das F_in Netzwerk Stellung dazu bezogen und darauf hingewiesen, wie gängig verschiedene Formen sexualisierter Gewalt im Fußball sind und dass es Veränderungen bedarf.
Was ist seither passiert? Zunächst wurde der Angeklagte 2019 für schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung (gegen eine andere Person) verurteilt. Er war bereits für weitere Gewaltdelikte sowie eine Vergewaltigung vorbestraft. Nun wurde das Urteil in der zweiten Instanz zurückgenommen und der Mann freigesprochen. Der Grund: Nach Ansicht der Strafkammer war für den Mann nicht ersichtlich, dass die Frau keinen Sex wollte.
Wir. Sind. Fassungslos. (mehr …)
Karlsruhe / Jena 27.04.20
PM: Fanprojekte raten zu Dialog statt voreiligen Schlüssen

Unabhängig der Entscheidung, ob es Geisterspiele geben wird oder nicht, ist es sicherlich nicht zielführend, Zukunftsszenarien zu konstruieren, die tendenziell in eine Richtung gehen: Vorverurteilung einer ganzen gesellschaftlichen Gruppe. Niemand kann im Moment sagen, wie es im Fußballgeschäft weitergehen wird. Alle interessierten Parteien warten auf die behördlichen Entscheidungen. (mehr …)

Am 28. Januar 2020 wurde in Frankfurt am Main das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit gegründet. Zahlreiche bundesweite und überregionale Institutionen der Sozialen Arbeit streiten von nun an gemeinsam für diese wichtige Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern.
Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht erhebt folgende Forderungen: (mehr …)