Vom 17. bis zum 20. März kamen die 71 sozialpädagogischen Fußball-Fanprojekte zur Jahrestagung ihrer Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) in Nürnberg und Fürth zusammen. An dieser Veranstaltung nahmen die Fansozialarbeit neben der Fachöffentlichkeit auch kommunale Vertreter*innen der jeweiligen Ausrichtungsorte sowie Repräsentant*innen der ansässigen Fußballclubs und der Fußballverbände teil.
Das Motto der diesjährigen Tagung lautete: „Soziale Arbeit in Konkurrenz? – Fanprojekte im lokalen Netzwerk“. Herausgestellt wurden in diesem Jahr die Anknüpfungspunkte der Fansozialarbeit an das sie umgebende Hilfesystem vor allem in den Kommunen, aber auch an Einrichtungen in Land und Bund. Daher waren neben den Mitarbeitenden der Fanprojekte auch Kolleg*innen aus der städtischen oder überregionalen Sozialen Arbeit eingeladen. Neben der geschlechtsspezifischen Gewaltprävention waren auch die Bereiche der Radikalisierungs- und Gewaltprävention sowie ganz allgemein die kommunale Jugendarbeit vor Ort vertreten. Ein Ergebnis des geplanten fachlichen Austausches liegt daher in der Intensivierung der Kooperation von Fanprojekten mit Einrichtungen an den jeweiligen Standorten. „Es ging uns in diesem Jahr darum, unsere Wirkung durch die alltägliche Kooperation und Netzwerkarbeit in der Kommune herauszustellen und sichtbar zu machen“, so der BAG-Sprecher Stefan Roggenthin vom Fanprojekt Magdeburg.
Darüber hinaus gab es Fortbildungsangebote und Workshopinhalte, die der Fansozialarbeit helfen sollen, aktuelle Aufgaben und Themen besser bewältigen zu können. Denn nicht nur die Klientel der Fanprojekte verändert sich beständig, sondern auch die Mittel, mit denen zum Beispiel kommuniziert wird. „Dieses Tagungsformat, das wir in diesem Jahr zum 31. Mal erleben durften, hilft uns bei unserer Arbeit und hinsichtlich des kollegialen Austausches sehr. Wir erlebten auch diesmal wieder, wie vielfältig und inhaltsreich unsere Form der Sozialen Arbeit ist. Nun kehren wir gestärkt und mit neuer Motivation an unsere jeweiligen Standorte zurück“, fasst die BAG-Sprecherin Antje Hagel vom Fanprojekt Offenbach die Wirkung der Fachveranstaltung zusammen.
DFB-Präsident Neuendorf von Wirksamkeit der Fanprojekte überzeugt
Bereits bei der Eröffnung der Tagung am vergangenen Dienstag zeigte sich DFB-Präsident Bernd Neuendorf von der Wirksamkeit der Fanprojekte überzeugt, die regelmäßig von einem externen Institut evaluiert werden. So hebe er auch in Gesprächen mit der Politik stets das Engagement der Mitarbeitenden der Fanprojekte hervor, die Wochenende für Wochenende viele junge Menschen in den Stadien und auf Reisewegen begleiteten. Michael Gabriel von der Koordinationsstelle der Fanprojekte (KOS) erwähnte ebenfalls die hohe Qualität der Fanprojektarbeit, die in einer aktuellen Broschüre der KOS dokumentiert sei.
Und schließlich stärkte auch Eric Roda-Gracia von der Abteilung Fanangelegenheiten bei der DFL den Fanprojekten den Rücken, als er ihren Beitrag zur Sicherheit in Fußballstadien ansprach. „Die Fans in den Fußballstadien fühlen sich sicher“, fasste er die Ergebnisse der verbandseigenen Befragung von Stadionbesuchenden zusammen, und die Fanprojekte hätten einen Anteil hieran. Schließlich bestätigten die Vertreter*innen der lokalen Jugendhilfe sowie der Träger beider Fanprojekte in Nürnberg und Fürth den Wert für die lokale Jugendarbeit. Die Möglichkeit der Verweisung von jungen Menschen an lokale Hilfestrukturen sei für die Fanprojektarbeit eine wertvolle Ressource. Und umgekehrt erreichten die Fanprojekte Jugendliche, die von sonstigen lokalen Angeboten nicht erfasst würden.
Am letzten Tag rundete schließlich die Jahreshauptversammlung der BAG der Fanprojekte e.V. die Tagung ab, bei der sich über die interne Gremienarbeit abgestimmt wurde. Außerdem konnte mit dem städtischen Träger des neu gegründeten Fanprojektes in Ulm ein neues Mitglied in die BAG aufgenommen werden.
Die BAG der Fanprojekte bedankt sich bei den ausrichtenden Fanprojekten Nürnberg und Fürth, die für einen gelungenen Rahmen in ihren Städten gesorgt haben. Im kommenden Jahr wird das Fanprojekte Erfurt die Tagung ausrichten.
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an info@bag-fanprojekte.de
Vom 17. bis zum 20. März kommen die 70 sozialpädagogischen Fußball-Fanprojekte zur Jahrestagung ihrer Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) in Nürnberg und Fürth zusammen. Zu dieser Veranstaltung lädt die Fansozialarbeit neben der Fachöffentlichkeit auch kommunale Vertreter*innen der jeweiligen Ausrichtungsorte, von den ansässigen Fußballclubs sowie von den Fußballverbänden DFB und DFL ein.
Das Motto der diesjährigen Tagung lautet: „Soziale Arbeit in Konkurrenz? – Fanprojekte im lokalen Netzwerk“. Herausgestellt werden in diesem Jahr die Anknüpfungspunkte der Fansozialarbeit an das sie umgebende Hilfesystem vor allem in den Kommunen, aber auch an Einrichtungen in Land und Bund. Daher sind neben den Mitarbeitenden der Fanprojekte auch Kolleg*innen aus der städtischen oder bundesweiten Sozialen Arbeit eingeladen. Neben der Suchtprävention sind beispielsweise die Bereiche der Radikalisierungs- und Gewaltprävention sowie ganz allgemein die kommunale Jugendarbeit vor Ort vertreten. Ein Ergebnis des geplanten fachlichen Austausches könnte eine Verbesserung und Intensivierung der Kooperation von Fanprojekten mit Einrichtungen an den jeweiligen Standorten der Fanprojekte sein. „Es geht uns in diesem Jahr darum, unsere Wirkung durch die alltägliche Kooperation und Netzwerkarbeit in der Kommune herauszustellen und sichtbar zu machen“, so der BAG-Sprecher Stefan Roggenthin vom Fanprojekt Magdeburg.
Darüber hinaus gibt es weitere Fortbildungsangebote und Workshopinhalte, die der Fansozialarbeit helfen sollen, aktuelle Aufgaben und Themen besser bewältigen zu können. „Dieses Tagungsformat, das wir in diesem Jahr zum 31. Mal erleben dürfen, hilft uns bei unserer Arbeit und hinsichtlich des kollegialen Austausches sehr. Wir freuen uns schon auf die Tagung, kehren wir doch immer gestärkt und mit neuer Motivation an unsere jeweiligen Standorte zurück“, fasst die BAG-Sprecherin Antje Hagel vom Fanprojekt Offenbach die Wirkung der Fachveranstaltung zusammen. Am letzten Tag rundet schließlich die Jahreshauptversammlung des Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte e.V. die Tagung ab, bei der über die interne Gremienarbeit gesprochen wird. Hierbei sind die Fansozialarbeiter*innen dann wieder unter sich.
Landgericht Dresden bestätigt final, dass die Telefonüberwachung eines Sozialarbeiters des Fanprojekts Leipzig im Jahr 2014 rechtswidrig war
8 Jahre andauernder Rechtsstreit bringt endlich Klarheit über Grundrechtseingriff
Dachverbände problematisieren weiterhin Rechtsunsicherheit bei Mitarbeiter:innen – Soziale Arbeit muss besser geschützt werden
Der Fall ging durch die Medien. Im Zuge einer Strukturermittlung des Landeskriminalamtes Sachsen geriet auch ein sozialpädagogischer Mitarbeiter des Leipziger Fanprojektes als Beschuldigter ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft. Insgesamt drei Jahre – von 2014 bis 2016 – lief ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren nach §129, der Bildung einer kriminellen Vereinigung, in dessen Kontext unterschiedliche strafprozessuale Maßnahmen Anwendung fanden. Unter anderem wurde das Telefon des Mitarbeiters im Rahmen einer TKÜ-Anordnung über mehrere Monate überwacht, tausende Gesprächsinhalte und Nachrichten wurden dabei erfasst, transkribiert und interpretiert. Im Fokus der Überwachung stand vor allem die pädagogische Beziehungsarbeit mit jugendlichen Fans der BSG Chemie Leipzig: die Fahrten zu Fußballspielen, die Organisation von Veranstaltungen und Workshops, sensible Einzelfallhilfen und bildungspolitische Angebote. Aber auch viele Aspekte aus dem „Kernbereich privater Lebensführung“, Gespräche mit Familie, Freundin, Kind und Alltagsleben wurden protokolliert und dezidiert ausgewertet.
Im Nachgang musste die zuständige Behörde hunderte Personen informieren, die als „Beifang“ mit ins Visier der Ermittler geraten sind: u.a. Ärzt:innen, Anwält:innen, Sozialarbeiter:innen, Journalist:innen und Politiker:innen. Die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) und die Bundesarbeitsgemeinschaftder Fanprojekte (BAG) initiierten nach der Öffentlichmachung des Falls einen Offenen Brief unter dem Titel „Gegen die Kriminalisierung der Sozialen Arbeit mit Fußballfans“. Der Fall zog mehrere kleine Anfragen im Sächsischen Landtag nach sich und war u.a. Thema im Rechts- und Innenausschuss des Parlaments. Der sächsische Datenschutzbeauftragte kritisierte das Vorgehen der Ermittler:innen in seinem Jahresbericht und unterzog das Vorgehen von LKA und Staatsanwaltschaft einem Prüfverfahren.
Im Januar 2025 – also acht Jahre nachdem die Telefonüberwachung des Mitarbeiters vor den zuständigen Gerichten problematisiert wurde – entschied nun das Landgericht Dresden in einem abschließenden Beschluss, dass die damalige Maßnahme der Dresdner Staatsanwaltschaft klar rechtswidrig war. Der Mitarbeiter des Fanprojektes hätte nicht überwacht werden dürfen, der Ermittlungsansatz der Behörde war rückblickend nicht tragfähig. Zusätzlich hätte er viel eher über die stattgefundene TKÜ-Maßnahme informiert werden müssen, denn TKÜ-Maßnahmen sind schwerwiegende Eingriffe in die persönlichen Grundrechte. Das Gericht verweist in seine Begründung auf den beruflichen Kontext, auf das Berufsgeheimnis des Mitarbeiters und das besonders sensible Arbeitsfeld, in denen sich Mitarbeitende von Fanprojekten bewegen. Für den Kollegen des Fanprojektes in Leipzig ist das Urteil gleichsam eine enorme Erleichterung. Endlich ist der Rechtsstreit über das rechtswidrige Abhören beendet. Der lange Atem hat sich gelohnt.
Für die Fansozialarbeit im Speziellen, aber auch für viele andere Felder der Sozialen Arbeit ist das Urteil vor allem auch aus professionstheoretischer und berufsrechtlicher Sicht von Belang und Bedeutung. Der Fall steht neben anderen – wie zuletzt in Karlsruhe – für das potenzielle Risiko der Kriminalisierung der Sozialen Arbeit, die eben auch mit schwierigen und delinquenten Zielgruppen agiert. Polizeiliche Ermittler:innen, Richter:innen und Staatsanwält:innen benötigen eine präzise Kenntnis über die spezifischen Momente Sozialer Arbeit. Nachhaltige sozialpädagogische Bemühungen und das Setzen von Veränderungsimpulsen können nur dann funktionieren, wenn sie in einem geschützten Rahmen stattfinden, in dem vertrauensvoll zwischen Pädagog:innen und Klientel agiert werden kann. Das professionelle Handeln von Sozialarbeiter:innen erfüllt im Kontext der gesetzlichen Maßgaben wichtige staatliche Aufgaben, hier die pädagogische Arbeit in der Lebenswelt von jungen Fußballfans: in Stadien, auf Reisewegen, an Treffpunkten oder einfach auf der Straße. Diese Tätigkeiten erfolgen theorie- und methodengestützt und auf der Basis einer werteorientierten Berufsethik, die ermöglicht, die Menschen in ihren Fähigkeiten, Potentialen und Ressourcen zu sehen und gleichzeitig eine kritische Distanz zu wahren.
Sozialarbeiter:innen hier zum Gegenstand von Ermittlungen zu machen, verkennt professionelles Handeln sowie gesellschaftlichen Auftrag und wirkt einer erfolgreichen Arbeit entgegen. Der Zustand der Unsicherheit, der sich durch die oben beschriebenen Exekutivmaßnahmen abbildet, stellt mittlerweile eine ernste Gefahr für das Arbeitsfeld dar. Seit einigen Jahren kämpft die Soziale Arbeit auf Bundesebene daher für eine Reform des §53 StPO, dem sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht, und weist dezidiert auf den strafprozessualen Veränderungsbedarf hin. Die aktuelle Rechtsprechung zu den Ermittlungen gegen die Fansozialarbeit in Leipzig unterstreicht aus unserer Sicht noch einmal die Plausibilität und die Dringlichkeit, das Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeiter:innen und Klientel mit der notwendigen rechtlichen Absicherung zu versehen.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte e.V. Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei der Deutschen Sportjugend Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte zeigt sich empört über die Forderung nach einer weiteren Wirksamkeitsanalyse von sozialpädagogischen Fanprojekten, die im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Pressekonferenz des Spitzengesprächs aufgestellt wurde. Die BAG versteht diese Forderung als Misstrauenserklärung, die den langjährigen Beitrag der Fanprojekte zur Gewaltprävention und zur Förderung einer positiven Fankultur nicht angemessen würdigt.
„Die Forderung nach einer Wirksamkeitsanalyse ignoriert vollkommen die zahlreichen Erfolge, die die mittlerweile 70 sozialpädagogischen Fanprojekte in Deutschland in den letzten Jahren erzielt haben“, erklärt Stefan Roggenthin, einer der vier Sprecher*innen der BAG. „Fanprojekte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gewaltprävention, Deeskalation von Konflikten und zur Förderung eines respektvollen Miteinanders im Stadion.“
Die BAG weist darauf hin, dass Fanprojekte seit ihrer Gründung vor über 40 Jahren erfolgreich daran arbeiten, gewaltbereite Auseinandersetzungen zu verhindern und ein positives Umfeld für alle Stadionbesucher*innen zu schaffen. Durch präventive Maßnahmen, Bildungsangebote und Zusammenarbeit mit Vereinen und Sicherheitsbehörden tragen sie maßgeblich dazu bei, dass Fußballspiele zu einem Ort des gemeinsamen Erlebens werden.
„Es ist enttäuschend, dass bei der Pressekonferenz nicht auf die positiven Effekte unserer Arbeit eingegangen wurde“, so Mattis Nüsse, ein weiterer BAG-Sprecher. „Stattdessen wird ein Bild gezeichnet, das den komplexen Herausforderungen im Fußballumfeld nicht gerecht wird. Wir fordern eine differenzierte Betrachtung und eine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Gegebenheiten.“
Die BAG der Fanprojekte appelliert an alle Beteiligten, die wertvolle Arbeit der Fanprojekte ernst zu nehmen, in zukünftigen Diskussionen angemessen zu berücksichtigen und nicht für Verunsicherung durch Forderungen nach Wirksamkeitsanalysen zu sorgen. Nur durch einen konstruktiven Dialog, wie er standortbezogen in z.B. den Stadionallianzen stattfindet, können nachhaltige Lösungen gefunden werden zu Themen wie zum Beispiel Regelverletzungen, Gewalt, Stadionverboten, Diskriminierungen oder auch sexualisierter Gewalt.
Der Rechtsstreit um die Folgen einer Pyro-Aktion in Karlsruhe für das dortige Fanprojekt ist um ein trauriges Kapitel reicher: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen die Mitarbeitenden einen Strafbefehl über 120 Tagessätzen à 60€ wegen Strafvereitelung veranlasst. „Dieser Strafbefehl macht uns fassungslos. Er ist ein frontaler Angriff auf das Berufsfeld der Sozialen Arbeit“, zeigt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) in einer ersten Stellungnahme entsprechend schockiert.
Der Karlsruher Rechtsstreit hatte zum Ende des vergangenen Jahres bundesweit Schlagzeilen gemacht: Nachdem die hauptamtlich Mitarbeitenden des sozialpädagogischen Fanprojektes nach einer Pyro-Aktion im Karlsruher Stadion eine professionelle Aufarbeitung mit den Fans initiiert hatten, versuchte die dortige Staatsanwaltschaft, hieraus Informationen für das laufende Verfahren zu gewinnen und lud das Karlsruher Fanprojekt als Zeug*innen vor. Die Mitarbeitenden verweigerten jedoch, mit Verweis auf die zugesagte Vertraulichkeit der Gespräche, die Aussage. Zuletzt stand deshalb sogar eine Beugehaft für die Fanprojekt-Mitarbeitenden im Raum, um die Aussagen zu erzwingen. Diese Beugehaft konnte jedoch in letzter Sekunde abgewendet werden.
„Der Versuch der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die professionelle Arbeit des Fanprojekts Karlsruhe, die sich einem sensiblen Thema vor Ort mit einem sozialpädagogischen und moderierenden Ansatz genähert hat, nun als eine Strafvereitelung darzustellen, ist hochgradig perfide und juristisch nicht begründbar“, so die BAG Fanprojekte weiter. „Die Grundpfeiler der Sozialen Arbeit, nicht nur bei Fußball-Fanprojekten, sind Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Freiwilligkeit gegenüber der Zielgruppe – also jenen Menschen, mit denen wir pädagogisch und präventiv gemäß unseres Auftrags arbeiten. Nur wenn dieses Vertrauensverhältnis aufrechterhalten wird, können Fanprojekte nachhaltig Arbeit gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung leisten. Dies findet seit Jahrzehnten bundesweit Anerkennung.“
Das Agieren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe unterstreiche einmal mehr, wie dringend ein Zeugnisverweigerungsrecht (ZVR) für die Soziale Arbeit gebraucht werde: „Das Berufsbild hat sich weiterentwickelt und die jetzige Ampel-Koalition muss nach dem ‚Fall Karlsruhe‘ der Sozialen Arbeit die gesetzliche Möglichkeit verschaffen, die Aussage in sensiblen Fragen verweigern zu dürfen. Es darf nicht der Willkür einzelner Staatsanwälte überlassen sein, ob sie die Arbeit von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen als professionellen Ansatz würdigen, oder ob sie hieraus im schlimmsten Fall sogar Straftaten konstruieren“, fordert die BAG Fanprojekte.
Zuletzt dürfe auch das persönliche Schicksal der Kolleginnen und Kollegen aus Karlsruhe nicht vergessen werden: „Hier geht es um Menschen, die seit Monaten auch im Privaten einem enormen Druck der Justiz ausgesetzt und mit einer Vorstrafe bedroht sind – und das nur, weil sie ihren Beruf nach fachlichen Standards ausgeübt haben. Es ist unfassbar, dass Menschen im Jahr 2024 für ihre anerkannte und nachhaltig wirksame Arbeit strafrechtlich belangt werden können.“
Die BAG Fanprojekte steht daher geschlossen hinter den Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe. Ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen.
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