Aktuelles
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte zeigt sich enttäuscht über die Verurteilung der Mitarbeitenden des Fanprojektes Karlsruhe in ihrem Verfahren wegen Strafvereitelung.
„Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht unserer Kolleg*innen in Karlsruhe, für die Fußball-Fanprojekte und die gesamte Soziale Arbeit bundesweit“, bewertet BAG-Sprecherin Antje Hagel das Urteil.
Nachdem Mitarbeitende des Fanprojektes Karlsruhe zuletzt Strafbefehle über 120 Tagessätze á 60€ wegen Strafvereitelung bekamen, fand gestern die Verhandlung dazu statt.
Die Mitarbeitenden mussten sich bereits im Vorfeld mit einer angedrohten Beugehaft auseinandersetzen, da sie sich weigerten, eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu leisten. Sie sollten sich zu Vorfällen anlässlich einer Pyro-Aktion im Karlsruher Stadion äußern. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Mitarbeitenden aus Gesprächen zwischen den Konfliktparteien Hintergründe erfahren hätten. Ziel dieser vertraulichen Gespräche war es, intensive Reflektionsprozesse zu begleiten, um so eine Aufarbeitung des Geschehens zu ermöglichen. Dennoch warf die Staatsanwaltschaft den Kolleg*innen Strafvereitelung vor.
Das gestrige Urteil reduziert zwar die Höhe der Tagessätze, bestätigt aber den Tatvorwurf und stellt eine Zäsur für die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte sowie der gesamten Sozialen Arbeit dar. Wenn aus Sozialer Arbeit Straftaten konstruiert und diese verurteilt werden, dann wird der Sozialen Arbeit nachhaltig Schaden zugefügt!
Den Ausgang dieses Verfahrens sieht die BAG der Fanprojekte als Verpflichtung: „Der Fall Karlsruhe verdeutlicht die Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts für die Profession Soziale Arbeit. Den Reformbedarf des §53 StPO werden wir weiterhin unmissverständlich einfordern“, kündigt BAG-Sprecher Benjamin Belhadj an.
Die Soziale Arbeit hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten, nicht nur im Bereich der Fußball-Fanprojekte, stark weiterentwickelt. Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Freiwilligkeit sind Grundpfeiler der Arbeit, die es zu schützen gilt, um weiterhin pädagogisch und präventiv dem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können. Nur mit der Möglichkeit, vertrauliche Gespräche mit Klient*innen zu schützen, ist eine nachhaltige Arbeit gegen Gewalt, Drogenmissbrauch und Diskriminierung denkbar.
Die BAG der Fanprojekte fordert daher nachdrücklich die Bundesregierung auf, sich diesem Thema noch in dieser Legislaturperiode anzunehmen und das Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit gesetzlich zu verankern. Den nun verurteilten Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe wird versichert: „Die BAG der Fanprojekte steht geschlossen hinter euch, ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen“, so Antje Hagel.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte zeigt sich empört über die Forderung nach einer weiteren Wirksamkeitsanalyse von sozialpädagogischen Fanprojekten, die im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Pressekonferenz des Spitzengesprächs aufgestellt wurde. Die BAG versteht diese Forderung als Misstrauenserklärung, die den langjährigen Beitrag der Fanprojekte zur Gewaltprävention und zur Förderung einer positiven Fankultur nicht angemessen würdigt.
„Die Forderung nach einer Wirksamkeitsanalyse ignoriert vollkommen die zahlreichen Erfolge, die die mittlerweile 70 sozialpädagogischen Fanprojekte in Deutschland in den letzten Jahren erzielt haben“, erklärt Stefan Roggenthin, einer der vier Sprecher*innen der BAG. „Fanprojekte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gewaltprävention, Deeskalation von Konflikten und zur Förderung eines respektvollen Miteinanders im Stadion.“
Die BAG weist darauf hin, dass Fanprojekte seit ihrer Gründung vor über 40 Jahren erfolgreich daran arbeiten, gewaltbereite Auseinandersetzungen zu verhindern und ein positives Umfeld für alle Stadionbesucher*innen zu schaffen. Durch präventive Maßnahmen, Bildungsangebote und Zusammenarbeit mit Vereinen und Sicherheitsbehörden tragen sie maßgeblich dazu bei, dass Fußballspiele zu einem Ort des gemeinsamen Erlebens werden.
„Es ist enttäuschend, dass bei der Pressekonferenz nicht auf die positiven Effekte unserer Arbeit eingegangen wurde“, so Mattis Nüsse, ein weiterer BAG-Sprecher. „Stattdessen wird ein Bild gezeichnet, das den komplexen Herausforderungen im Fußballumfeld nicht gerecht wird. Wir fordern eine differenzierte Betrachtung und eine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Gegebenheiten.“
Die BAG der Fanprojekte appelliert an alle Beteiligten, die wertvolle Arbeit der Fanprojekte ernst zu nehmen, in zukünftigen Diskussionen angemessen zu berücksichtigen und nicht für Verunsicherung durch Forderungen nach Wirksamkeitsanalysen zu sorgen. Nur durch einen konstruktiven Dialog, wie er standortbezogen in z.B. den Stadionallianzen stattfindet, können nachhaltige Lösungen gefunden werden zu Themen wie zum Beispiel Regelverletzungen, Gewalt, Stadionverboten, Diskriminierungen oder auch sexualisierter Gewalt.
Kontakt für Rückfragen: info@bag-fanprojekte.de
Der Rechtsstreit um die Folgen einer Pyro-Aktion in Karlsruhe für das dortige Fanprojekt ist um ein trauriges Kapitel reicher: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen die Mitarbeitenden einen Strafbefehl über 120 Tagessätzen à 60€ wegen Strafvereitelung veranlasst. „Dieser Strafbefehl macht uns fassungslos. Er ist ein frontaler Angriff auf das Berufsfeld der Sozialen Arbeit“, zeigt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) in einer ersten Stellungnahme entsprechend schockiert.
Der Karlsruher Rechtsstreit hatte zum Ende des vergangenen Jahres bundesweit Schlagzeilen gemacht: Nachdem die hauptamtlich Mitarbeitenden des sozialpädagogischen Fanprojektes nach einer Pyro-Aktion im Karlsruher Stadion eine professionelle Aufarbeitung mit den Fans initiiert hatten, versuchte die dortige Staatsanwaltschaft, hieraus Informationen für das laufende Verfahren zu gewinnen und lud das Karlsruher Fanprojekt als Zeug*innen vor. Die Mitarbeitenden verweigerten jedoch, mit Verweis auf die zugesagte Vertraulichkeit der Gespräche, die Aussage. Zuletzt stand deshalb sogar eine Beugehaft für die Fanprojekt-Mitarbeitenden im Raum, um die Aussagen zu erzwingen. Diese Beugehaft konnte jedoch in letzter Sekunde abgewendet werden.
„Der Versuch der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die professionelle Arbeit des Fanprojekts Karlsruhe, die sich einem sensiblen Thema vor Ort mit einem sozialpädagogischen und moderierenden Ansatz genähert hat, nun als eine Strafvereitelung darzustellen, ist hochgradig perfide und juristisch nicht begründbar“, so die BAG Fanprojekte weiter. „Die Grundpfeiler der Sozialen Arbeit, nicht nur bei Fußball-Fanprojekten, sind Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Freiwilligkeit gegenüber der Zielgruppe – also jenen Menschen, mit denen wir pädagogisch und präventiv gemäß unseres Auftrags arbeiten. Nur wenn dieses Vertrauensverhältnis aufrechterhalten wird, können Fanprojekte nachhaltig Arbeit gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung leisten. Dies findet seit Jahrzehnten bundesweit Anerkennung.“
Das Agieren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe unterstreiche einmal mehr, wie dringend ein Zeugnisverweigerungsrecht (ZVR) für die Soziale Arbeit gebraucht werde: „Das Berufsbild hat sich weiterentwickelt und die jetzige Ampel-Koalition muss nach dem ‚Fall Karlsruhe‘ der Sozialen Arbeit die gesetzliche Möglichkeit verschaffen, die Aussage in sensiblen Fragen verweigern zu dürfen. Es darf nicht der Willkür einzelner Staatsanwälte überlassen sein, ob sie die Arbeit von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen als professionellen Ansatz würdigen, oder ob sie hieraus im schlimmsten Fall sogar Straftaten konstruieren“, fordert die BAG Fanprojekte.
Zuletzt dürfe auch das persönliche Schicksal der Kolleginnen und Kollegen aus Karlsruhe nicht vergessen werden: „Hier geht es um Menschen, die seit Monaten auch im Privaten einem enormen Druck der Justiz ausgesetzt und mit einer Vorstrafe bedroht sind – und das nur, weil sie ihren Beruf nach fachlichen Standards ausgeübt haben. Es ist unfassbar, dass Menschen im Jahr 2024 für ihre anerkannte und nachhaltig wirksame Arbeit strafrechtlich belangt werden können.“
Die BAG Fanprojekte steht daher geschlossen hinter den Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe. Ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen.
Kontakt: info@bag-fanprojekte.de
Staatsanwaltschaft Karlsruhe lässt Verfahren nicht ruhen:
Strafvereitelung gegen Fanprojekt-Mitarbeiter*innen steht im Raum –
Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit nötiger denn je!
Es dürfte ein trauriges Novum in der Bundesrepublik Deutschland sein: Im aktuellen Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem dortigen Fanprojekt hat die Staatsanwaltschaft zwar nun doch keine Beugehaft gegen die Fanprojektler*innen beantragt, setzt die Kolleg*innen jedoch weiterhin unter Druck. Es wird geprüft, ob ein Verfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung eröffnet wird. Weil sie das besondere Vertrauensverhältnis zu ihrer Zielgruppe, wohl dem zentralen Grundpfeiler der Sozialen Arbeit, nicht auf das Spiel setzen können und wollen, sind hauptamtliche Mitarbeitende aus diesem Bereich weiterhin mit rechtlichen Konsequenzen bedroht. Und das nur, weil sie kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen.
„Es ist absurd, dass die Staatsanwaltschaft hier keine Ruhe geben will“, erklärt Matthias Stein, Sprecher des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ). „Nicht nur, weil Kolleg*innen persönlich betroffen sind. Sondern auch, weil hier offenkundig ein Exempel statuiert werden soll, dass die grundsätzlichen Errungenschaften der Sozialen Arbeit bundesweit massiv gefährden und zurückwerfen kann.“
Im Zuge ihrer Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Mitarbeitende des Fanprojekts als Zeug*innen vorgeladen. Diese standen somit vor einem unsagbaren Dilemma: Einblicke aus der Aufarbeitung, die ihnen unter dem Gesichtspunkt absoluter Vertraulichkeit im Rahmen ihrer Arbeit gewährt wurden, an Ermittlungsbehörden weiterzugeben, was vergleichbare Formate für die Zukunft wohl unmöglich gemacht hätte, oder zu schweigen. Als professionelle Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit entschieden sie sich für Letzteres, um das Vertrauen, das ihnen ihre junge Zielgruppe entgegengebracht hatte, nicht zu gefährden. „Soziale Arbeit benötigt ein besonderes Vertrauensverhältnis, um ihren Auftrag erfüllen zu können“, unterstreicht Georg Grohmann, ebenfalls Sprecher des BfZ.
Ordnungsgelder waren zunächst die Folge, die Beugehaft stand sehr konkret im Raum. Hierauf verzichtete die Staatsanwaltschaft nun, prüft jedoch die Möglichkeit einer Anzeige wegen Strafvereitelung gegen die Mitarbeiter*innen: „Die Politik muss jetzt handeln! Der aktuelle Fall zeigt leider auf eine inzwischen dramatische Art und Weise, wie essenziell ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit ist. Das unterstreichen auch unsere verschiedenen Netzwerkpartner*innen und die Wissenschaft seit langem.“, so Georg Grohmann. „Wir Hauptamtlichen in der Sozialen Arbeit brauchen eine Möglichkeit, uns und die Professionalität unserer Arbeit zu schützen. Selbstverständlich fordern wir die Staatsanwaltschaft Karlsruhe auch auf, alles dafür zu tun, dass sich die Mitarbeitenden des Fanprojekts endlich wieder auf ihre Arbeit mit ihrer Zielgruppe konzentrieren können. Ein solcher Fall darf sich unter keinen Umständen wiederholen“, macht Matthias Stein abschließend deutlich.
Kontakt zu den Sprechern des BfZ:
Matthias Stein
ms@fanprojekt-jena.de
0173-3970701
Georg Grohmann
grohmann@bag-streetwork.de
0157-71418265
Soziale Arbeit hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm professionalisiert und weiterentwickelt, dies gilt insbesondere auch für die Soziale Arbeit mit Fußballfans. Die Vertrauenesbeziehung zwischen den Klient*innen und den Sozialarbeiter*innen ist der Grundsatz für eine gelingende Arbeit. Dieser Grundsatz muss zwingend durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützt werden, wie der aktuelle Fall unserer Kolleginnen und Kollegen aus Karlsruhe noch einmal verdeutlich.
Deshalb möchten wir uns uneingeschränkt der Stellungnahme des „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ anschließen und fordern ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit!
Im folgenden teilen wir hier die Stellungnahme des „Bündnis für ein Zeugnisverweiherungsrecht in der „Sozialen Arbeit“.
Fast im Knast?! – Stellungnahme zu Vorladungen der Karlsruher
Fanprojekt-Mitarbeitenden
Ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit ist dringend notwendig, wie ein aktueller Fall in
Karlsruhe zeigt. Dort sehen sich die Mitarbeiter*innen des Fanprojektes Karlsruhe momentan einer
beruflich wie privat extrem belastenden Situation ausgesetzt.
Fanprojekte arbeiten im Rahmen des NKSS (Nationales Konzept Sport und Sicherheit) und leisten in
Fanszenen Soziale Arbeit auf Grundlage der §§ 11 & 13 des SGB VIII.
Im Nachgang der Geschehnisse beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli am 17. Spieltag gelang es den
Karlsruher Mitarbeiter*innen, intensive Reflexionsprozesse zu begleiten, Aufarbeitung zu ermöglichen
und Konfliktparteien an einen Tisch zu bringen, um Versöhnung zu ermöglichen und
Verhaltensänderungen anzustoßen. Dies alles war nur möglich, weil die Mitarbeiter*innen durch gute
Soziale Arbeit über Jahre ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Fanszenen aufgebaut haben.
Dies ist ihr gesellschaftlicher Auftrag – dessen vorbildhafte Erfüllung hier nun zum Grund wird, dass sie
momentan einer zeugenschaftlichen Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ausgesetzt
sind. Preisgegeben werden sollen Inhalte aus den Gesprächen im Nachgang des Spieltages, die durch
ein besonderes Vertrauen geprägt und überhaupt nur dadurch möglich waren.
Aus gutem Grund sieht das Gesetz im §203 des StGB für Sozialarbeitende eine Schweigepflicht vor,
deren Verletzung mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann. Soziale Arbeit findet in vielen Fällen mit Menschen und Gruppen statt, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden oder deviante
Verhaltensweisen zeigen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen
sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Wie sollen
denn ganzheitliche Hilfsangebote aussehen, wenn die Beteiligten nicht offen reden können und
Sozialarbeitende nur die halbe Wahrheit kennen? Wie soll Vertrauen überhaupt entstehen, wenn stets
darauf geachtet werden muss, was man im vertraulichen Gespräch preisgibt?
In Karlsruhe wird gerade versucht, diesen Kernbereich der Sozialen Arbeit zu nutzen, um
strafprozessuale Erkenntnisse zu gewinnen.
Das besondere Vertrauen, welches eine gelingende Soziale Arbeit überhaupt erst ermöglicht, durch
das Brechen der Schweigepflicht zu zerstören, hat weitreichende Auswirkungen über den Einzelfall
hinaus. Die Geschehnisse in Karlsruhe betreffen also nicht nur die Mitarbeiter*innen vor Ort und auch
nicht nur die aufsuchende und mobile Sozialarbeit mit jugendlichen und heranwachsenden
Fußballfans, sondern gefährdet alle Bereiche der Sozialen Arbeit, denen ein besonderes
Vertrauensverhältnis zugrunde liegt.
Das Streben nach strafprozessualem Erkenntnisgewinn aus Inhalten vertraulicher Gespräche im
Rahmen von Sozialer Arbeit macht solche Gespräche unmöglich.
Die Androhung von Ordnungsgeld und Beugehaft macht diese Arbeit für Mitarbeiter*innen
unzumutbar.
Wir fordern die Politik auf, das besondere Vertrauensverhältnis als notwendiges und schützenswertes
Gut der Sozialen Arbeit endlich anzuerkennen. Schaffen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen,
welche die Fachkräfte der Sozialen Arbeit benötigen, um ihren öffentlichen Auftrag erfüllen zu können.
Beenden Sie die Farce, dass Fachkräfte ihrem Auftrag nicht nachkommen können, ohne ihre Freiheit
zu riskieren.
Die Soziale Arbeit braucht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Jetzt!
Kontakt zu den Sprechern des BfZ:
Matthias Stein Georg Grohmann
ms@fanprojekt-jena.de grohmann@bag-streetwork.de
0173-3970701 0157-71418265
www.zeugnis-verweigern.de
„Es fährt kein Zug nach Nirgendwo – Fanprojektarbeit in ländlichen Räumen“
Unter diesem Titel fand die diesjährige Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) auf dem Rabenberg im Erzgebirge statt. Es war dabei nicht überraschend, dass sich schon auf der Talkrunde zur Eröffnungsveranstaltung die Fragen um Angebotsdichte und Erreichbarkeit, Netzwerkbildung, Anonymität oder politische Strukturen drehten und damit Unterschiede zu großen Metropolenregionen schlagwortartig beschreiben. Und natürlich sind diese Unterschieden den Akteuren Sozialer Arbeit im ländlichen Raum, und damit auch Fanprojekten, wohl bekannt. Doch worin differenziert sich die Arbeit in Dortmund und in Plauen? Was macht es aus, wenn 80.000 oder 5.000 Zuschauer*innen im Stadion sind? Braucht es überhaupt Soziale Arbeit mit Jugendlichen in ländlichen Räumen? Das VIII. Sozialgesetzbuch beantwortet diese Frage gleich im ersten Satz: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Es braucht also nicht über eine Notwendigkeit gesprochen werden, vielmehr muss festgestellt werden, dass die vorhandenen Angebote nicht ausreichen oder schlecht greifen. Klaus Farin kritisierte in seinem Inputreferat im Rahmen der Auftaktveranstaltung in den Zinnkammern Pöhla e.V., das seit Jahren dieselben Fehler begangen würden. Jugendliche werden schlecht einbezogen, können nicht mitbestimmen und ihre Bedürfnisse werden von Erwachsenen eher vermutet als tatsächlich gemeinsam mit ihnen identifiziert. So würde beispielsweise in keinem einzigen Beirat der Verkehrsverbünde auch nur ein*e Jugendliche*r sitzen, und das, wo gerade die schlechte Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr eine große Herausforderung für junge Menschen ist. Dieser Umgang der Erwachsenenwelt mit jungen Menschen ist schwer verständlich, sind doch gerade ländlichere Gebiete auf die Jugendlichen angewiesen. Und die wollen, aktuellen Studien zufolge, auch gerne bleiben. Fanprojekte haben an dieser Stelle entscheidende Vorteile. Die Leidenschaft für Fußball und einen Verein verbindet und bringt junge Fans aus der Region in den Stadien zusammen. Eine ideale Voraussetzung für die Kontaktaufnahme und Beziehungsarbeit durch die Sozialarbeiter*innen gerade in Regionen, wo es wenig vergleichbare Angebote Sozialer Arbeit gibt. Die Fansozialarbeit orientiert sich mit ihren partizipativen und offenen Angeboten an den Bedarfen der Fans und ihrer Lebenswelt. Dabei reicht das Portfolio von Beratungsangeboten, über das zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten und weiterer Infrastruktur, Outdooraktivitäten oder U18-Fahrten zu Auswärtsspielen. Damit sind Fanprojekte – gerade in ländlichen Räumen – ein unverzichtbarer Bestandteil der ausgedünnten Hilfelandschaft, darüber waren sich die Podiumsgäste einig.
Der zweite Tagungstag beinhaltete eine Vielzahl von Workshops. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Konzipierung erlebnispädagogischer Angebote, welche abseits von Großstädten und Ballungsgebieten einfach realisiert werden können. Die Tagung endete mit der turnusmäßigen Mitgliederversammlung der BAG Fanprojekte e.V. Die nächste Tagung wird im März 2023 in Lübeck stattfinden.
Sophia Gerschel/Christian Keppler
BAG Sprecher*innen
Zur Pressemitteilung
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG)
Dass der Bundesgerichtshof (BGH) heute (04.11.21) dem Deutschen Fußballbund (DFB) in der Frage „Zur Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger“ bezüglich seiner Verbandsstrafen und der Umsetzung des Verbandsrechts Recht gibt, damit konnte man rechnen. Die Begründung aber, die dem Urteil zugrunde liegt ist aus Sicht professioneller Fanarbeit mindestens zu hinterfragen. „Geldstrafen als Prävention zu bezeichnen und damit ihre Wirkungen auf Vereine und Fans zu erklären, ist nur schwer nachvollziehbar“, kommentiert die Sprecherin der BAG der Fanprojekte Sophia Gerschel das Urteil des BGH.
„Die Begründung, dass diese Geldstrafen keine Strafen sind, sondern als Prävention verstanden werden sollen, können wir als Vertreter*innen der Fanarbeit nicht nachvollziehen“, so die Fanprojekte-Sprecherin weiter. Es werden vom DFB-Sportgericht Strafen ausgesprochen, die von den Vereinen getragen werden müssen. So kommt die gängige Praxis in der Sportgerichtsbarkeit zumindest bei Fans und Vereinsvertreter*innen an. Diese Art und Weise des Verbandsrechts führt in der Realität nicht dazu, dass dadurch mehr konstruktive Kommunikation und Austausch zwischen Fans und Vereinen stattfindet. Viel mehr werden hier „Schuldige“ gesucht und Verantwortung übertragen. Prävention findet vor den Spielen, unter der Woche, während der Spiele im Dialog mit den Fans, der professionellen Fanarbeit und den Vereinen statt. Hier werden Beziehungen und Vertrauen aufgebaut, die dazu führen, dass präventiv mit Fans, Verein und auch anderen Institutionen gearbeitet werden kann. Dem entgegenstehend suchen Vereine inzwischen nach Wegen, die „Geldstrafen“ an Fans und Einzelpersonen weiterzureichen. Strafen, die im Verhältnis zu Vereinen in ihrer Höhe ausgesprochen werden und dann, ohne Anpassung an die Verhältnisse, auf Einzelpersonen umgelegt werden. Diese Bestrebungen unterminieren jedwede präventive Wirkung von Sanktionen. Dabei gehen Vereine in keinen konstruktiven Dialog mit Fans, sondern setzen den bestehenden Austausch mit den Fans aufs Spiel und gehen die Gefahr ein, die Kommunikationsstrukturen damit zu schwächen.
Eine weitere fehlgehende Argumentation des Gerichts bezieht sich auf die Sicherheitsvorkehrungen. Vereine müssen schon jetzt unzählige sicherheitsrelevante Maßnahmen umsetzen, um am Spielbetrieb teilnehmen zu können. Immer mit der Konsequenz, dass Fans weiter eingeschränkt und intensiver überprüft werden! Egal ob am Einlass, bei Tickets, mit Kameraüberwachung uvm. Zu begründen, dass Geldstrafen präventiv Vereine dazu animieren, noch mehr Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, lässt alle Bemühungen und bestehenden Konzepte unbeachtet und die Konsequenzen dieser Maßnahmen für alle Zuschauer*innen außer Acht.
Geldstrafen sind Strafen. Die präventive Wirkung von Strafen auf zukünftiges Verhalten ist nachweislich fraglich. Prävention setzt vor dem Verhalten an und arbeitet mit Aufklärung, Sensibilisierung und Kommunikation. Strafe kommuniziert nicht, Strafe verurteilt. Genauso wie Geldstrafen die Vereine verurteilt und zukünftige Prävention durch den finanziellen Aufwand sogar verhindern kann, weil die Vereine Geld in Strafen investieren müssen und für die präventive Arbeit nicht mehr aufwenden können.
„Unabhängig des getroffenen Urteils sind wir, die BAG der Fanprojekte, nach wie vor der Ansicht, dass Dialog, Austausch, Wertschätzung und Wahrnehmung der Interessen von Fußballfans nach wie vor die grundlegende Aufgabe der Vereine, der professionellen Fanarbeit und der Verbände ist. Prävention findet vor, während und nach den Spielen, in einem langfristigen Austausch und entsprechender Beziehungsarbeit statt, unabhängig von Strafen oder eventuellem Fehlverhalten, so die Vertreterin der Fanprojekte.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) begrüßt die neuen Beschlüsse des DFB-Präsidiums bezüglich der Fanprojektfinanzierung.
Am 11. September 2020 beschloss der DFB zunächst, die Finanzierung der Fanprojekte bis Mitte des Jahres 2022 auf dem Ausgabenniveau von 2020 einzufrieren und keine neuen Fanprojekte in seinem Zuständigkeitsbereich zu finanzieren. Das hätte einige Standorte unmittelbar vor Haushaltsschwierigkeiten gestellt und teils weit fortgeschrittenen Gespräche zur Neugründung – gerade in Ingolstadt- ad absurdum geführt.
Die aktuelle Finanzierungsrichtlinie hat nun Gültigkeit bis Ende 2022. Bis dahin wird es keine Kürzungen geben. Der DFB beteiligt sich weiterhin mit 50% an der Finanzierung der Fanprojekte. Zudem wurde beschlossen, dass die Einrichtung neuer Fanprojektstandorte wie beispielsweise Ingolstadt oder Würzburg möglich sind.
Dieser Beschluss sichert vorerst nicht nur die Fanprojekte, die in die Zuständigkeit des DFB fallen (alle Fanprojekte mit einem Bezugsverein unterhalb der ersten beiden Ligen), sondern ist insbesondere eine wichtige Grundlage für die weiterführenden intensiven Diskussionen und Prozesse, um die Fanprojektarbeit auch über das Jahr 2022 hinaus zu sichern und das einzigartige Netzwerk der sozialpädagogisch arbeitenden Fanprojekte zu stärken. Am Ende dieses Prozesses muss unweigerlich eine bedarfsgerechte Förderung aller Fanprojekte nach dem NKSS stehen.
Einmal mehr wird deutlich, wie wichtig die Soziale Arbeit mit Fußballfans und die Anliegen der Fans in der Vergangenheit waren, heute sind und auch in der Zukunft bleiben müssen. Unabhängig der Spielklasse des Bezugsvereins der Fans und der Fanprojekte.
BAG Sprecher*in
Sophia Gerschel und Christian Keppler
Karlsruhe / Jena 27.04.20
PM: Fanprojekte raten zu Dialog statt voreiligen Schlüssen
Unabhängig der Entscheidung, ob es Geisterspiele geben wird oder nicht, ist es sicherlich nicht zielführend, Zukunftsszenarien zu konstruieren, die tendenziell in eine Richtung gehen: Vorverurteilung einer ganzen gesellschaftlichen Gruppe. Niemand kann im Moment sagen, wie es im Fußballgeschäft weitergehen wird. Alle interessierten Parteien warten auf die behördlichen Entscheidungen. (mehr …)
„FCM-Fanprojekt: Scharfe Kritik an Polizeieinsatz in Bochum“
mdr.de/sport/fanprojekt/magdeburg
Kommentar von Oliver Leiste (MDR SACHSEN-ANHALT)
„Etwas mehr Zurückhaltung, Polizei NRW!“
mdr.de/sport/kommentar (mehr …)