Stellungnahmen

Gemeinsame Presseinformation zur Rechtswidrigkeit von Überwachungsmaßnahmen beim Fanprojekt Leipzig

 
  • Landgericht Dresden bestätigt final, dass die Telefonüberwachung eines Sozialarbeiters des Fanprojekts Leipzig im Jahr 2014 rechtswidrig war
  • 8 Jahre andauernder Rechtsstreit bringt endlich Klarheit über Grundrechtseingriff
  • Dachverbände problematisieren weiterhin Rechtsunsicherheit bei Mitarbeiter:innen – Soziale Arbeit muss besser geschützt werden

Der Fall ging durch die Medien. Im Zuge einer Strukturermittlung des Landeskriminalamtes Sachsen geriet auch ein sozialpädagogischer Mitarbeiter des Leipziger Fanprojektes als Beschuldigter ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft. Insgesamt drei Jahre – von 2014 bis 2016 – lief ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren nach §129, der Bildung einer kriminellen Vereinigung, in dessen Kontext unterschiedliche strafprozessuale Maßnahmen Anwendung fanden. Unter anderem wurde das Telefon des Mitarbeiters im Rahmen einer TKÜ-Anordnung über mehrere Monate überwacht, tausende Gesprächsinhalte und Nachrichten wurden dabei erfasst, transkribiert und interpretiert. Im Fokus der Überwachung stand vor allem die pädagogische Beziehungsarbeit mit jugendlichen Fans der BSG Chemie Leipzig: die Fahrten zu Fußballspielen, die Organisation von Veranstaltungen und Workshops, sensible Einzelfallhilfen und bildungspolitische Angebote. Aber auch viele Aspekte aus dem „Kernbereich privater Lebensführung“, Gespräche mit Familie, Freundin, Kind und Alltagsleben wurden protokolliert und dezidiert ausgewertet.

Im Nachgang musste die zuständige Behörde hunderte Personen informieren, die als „Beifang“ mit ins Visier der Ermittler geraten sind: u.a.  Ärzt:innen, Anwält:innen, Sozialarbeiter:innen, Journalist:innen und Politiker:innen. Die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG)  initiierten nach der Öffentlichmachung des Falls einen Offenen Brief unter dem Titel „Gegen die Kriminalisierung der Sozialen Arbeit mit Fußballfans“. Der Fall zog mehrere kleine Anfragen im Sächsischen Landtag nach sich und war u.a. Thema im Rechts- und Innenausschuss des Parlaments. Der sächsische Datenschutzbeauftragte kritisierte das Vorgehen der Ermittler:innen in seinem Jahresbericht und unterzog das Vorgehen von LKA und Staatsanwaltschaft einem Prüfverfahren.

Im Januar 2025 – also acht Jahre nachdem die Telefonüberwachung des Mitarbeiters vor den zuständigen Gerichten problematisiert wurde – entschied nun das Landgericht Dresden in einem abschließenden Beschluss, dass die damalige Maßnahme der Dresdner Staatsanwaltschaft klar rechtswidrig war. Der Mitarbeiter des Fanprojektes hätte nicht überwacht werden dürfen, der Ermittlungsansatz der Behörde war rückblickend nicht tragfähig. Zusätzlich hätte er viel eher über die stattgefundene TKÜ-Maßnahme informiert werden müssen, denn TKÜ-Maßnahmen sind schwerwiegende Eingriffe in die persönlichen Grundrechte. Das Gericht verweist in seine Begründung auf den beruflichen Kontext, auf das Berufsgeheimnis des Mitarbeiters und das besonders sensible Arbeitsfeld, in denen sich Mitarbeitende von Fanprojekten bewegen. Für den Kollegen des Fanprojektes in Leipzig ist das Urteil gleichsam eine enorme Erleichterung. Endlich ist der Rechtsstreit über das rechtswidrige Abhören beendet. Der lange Atem hat sich gelohnt.

Für die Fansozialarbeit im Speziellen, aber auch für viele andere Felder der Sozialen Arbeit ist das Urteil vor allem auch aus professionstheoretischer und berufsrechtlicher Sicht von Belang und Bedeutung. Der Fall steht neben anderen – wie zuletzt in Karlsruhe – für das potenzielle Risiko der Kriminalisierung der Sozialen Arbeit, die eben auch mit schwierigen und delinquenten Zielgruppen agiert. Polizeiliche Ermittler:innen, Richter:innen  und Staatsanwält:innen benötigen eine präzise Kenntnis über die spezifischen Momente Sozialer Arbeit. Nachhaltige sozialpädagogische Bemühungen und das Setzen von Veränderungsimpulsen können nur dann funktionieren, wenn sie in einem geschützten Rahmen stattfinden, in dem vertrauensvoll zwischen Pädagog:innen und Klientel agiert werden kann. Das professionelle Handeln von Sozialarbeiter:innen erfüllt im Kontext der gesetzlichen Maßgaben wichtige staatliche Aufgaben, hier die pädagogische Arbeit in der Lebenswelt von jungen Fußballfans: in Stadien, auf Reisewegen, an Treffpunkten oder einfach auf der Straße. Diese Tätigkeiten erfolgen theorie- und methodengestützt und auf der Basis einer werteorientierten Berufsethik, die ermöglicht, die Menschen in ihren Fähigkeiten, Potentialen und Ressourcen zu sehen und gleichzeitig eine kritische Distanz zu wahren.

Sozialarbeiter:innen hier zum Gegenstand von Ermittlungen zu machen, verkennt professionelles Handeln sowie gesellschaftlichen Auftrag und wirkt einer erfolgreichen Arbeit entgegen. Der Zustand der Unsicherheit, der sich durch die oben beschriebenen Exekutivmaßnahmen abbildet, stellt mittlerweile eine ernste Gefahr für das Arbeitsfeld dar. Seit einigen Jahren kämpft die Soziale Arbeit auf Bundesebene daher für eine Reform des §53 StPO, dem sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht, und weist dezidiert auf den strafprozessualen Veränderungsbedarf hin. Die aktuelle Rechtsprechung zu den Ermittlungen gegen die Fansozialarbeit in Leipzig unterstreicht aus unserer Sicht noch einmal die Plausibilität und die Dringlichkeit, das Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeiter:innen und Klientel mit der notwendigen rechtlichen Absicherung zu versehen.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte e.V.
Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei der Deutschen Sportjugend
Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V.

Leipzig/Frankfurt am Main, 12. März 2025


Auswahl weiterführender Beiträge:

https://www.bag-fanprojekte.de/2017/12/19/gegen-die-kriminalisierung-der-sozialen-arbeit-mit-fussballfans/

https://www.spiegel.de/sport/fussball/ueberwachung-von-chemie-leipzig-anhaengern-big-brother-in-leipziger-fanszene-a-1150600.html

https://taz.de/Leipziger-Fanprojektmitarbeiter-im-Visier/!5399586/

https://www.11freunde.de/amateure/mit-allen-mitteln-a-a6388d80-0004-0001-0000-000000537145

https://www.fanprojekt-leipzig.de/ueberwachung-von-leipziger-fussballfans-auch-fuer-das-fanprojekt-eine-herausforderung/

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Antje HagelMichael Gabriel und Philipp BeitzelGeorg Grohmann
Sprecherin der BAG der FanprojekteKOSLAK Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V.
antje.hagel@bag-fanprojekte.degabriel@dsj.degrohmann@mja-sachsen.de
mobil: +49 171 8120848mobil: +49 1577 14 18 265
beitzel@dsj.de
mobil: +49 178 4935361 

Die Pressemitteilung als pdf:


PM: Mitarbeitende des Fanprojektes Karlsruhe wegen Strafvereitelung zu Geldstrafen verurteilt – BAG: „Wir sind entsetzt und schockiert ob dieses Urteils!“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte zeigt sich enttäuscht über die Verurteilung der Mitarbeitenden des Fanprojektes Karlsruhe in ihrem Verfahren wegen Strafvereitelung.

„Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht unserer Kolleg*innen in Karlsruhe, für die Fußball-Fanprojekte und die gesamte Soziale Arbeit bundesweit“, bewertet BAG-Sprecherin Antje Hagel das Urteil.

Nachdem Mitarbeitende des Fanprojektes Karlsruhe zuletzt Strafbefehle über 120 Tagessätze á 60€ wegen Strafvereitelung bekamen, fand gestern die Verhandlung dazu statt.

Die Mitarbeitenden mussten sich bereits im Vorfeld mit einer angedrohten Beugehaft auseinandersetzen, da sie sich weigerten, eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu leisten. Sie sollten sich zu Vorfällen anlässlich einer Pyro-Aktion im Karlsruher Stadion äußern. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Mitarbeitenden aus Gesprächen zwischen den Konfliktparteien Hintergründe erfahren hätten. Ziel dieser vertraulichen Gespräche war es, intensive Reflektionsprozesse zu begleiten, um so eine Aufarbeitung des Geschehens zu ermöglichen. Dennoch warf die Staatsanwaltschaft den Kolleg*innen Strafvereitelung vor.

Das gestrige Urteil reduziert zwar die Höhe der Tagessätze, bestätigt aber den Tatvorwurf und stellt eine Zäsur für die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte sowie der gesamten Sozialen Arbeit dar. Wenn aus Sozialer Arbeit Straftaten konstruiert und diese verurteilt werden, dann wird der Sozialen Arbeit nachhaltig Schaden zugefügt!

Den Ausgang dieses Verfahrens sieht die BAG der Fanprojekte als Verpflichtung: „Der Fall Karlsruhe verdeutlicht die Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts für die Profession Soziale Arbeit. Den Reformbedarf des §53 StPO werden wir weiterhin unmissverständlich einfordern“, kündigt BAG-Sprecher Benjamin Belhadj an.

Die Soziale Arbeit hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten, nicht nur im Bereich der Fußball-Fanprojekte, stark weiterentwickelt. Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Freiwilligkeit sind Grundpfeiler der Arbeit, die es zu schützen gilt, um weiterhin pädagogisch und präventiv dem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können. Nur mit der Möglichkeit, vertrauliche Gespräche mit Klient*innen zu schützen, ist eine nachhaltige Arbeit gegen Gewalt, Drogenmissbrauch und Diskriminierung denkbar.

Die BAG der Fanprojekte fordert daher nachdrücklich die Bundesregierung auf, sich diesem Thema noch in dieser Legislaturperiode anzunehmen und das Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit gesetzlich zu verankern. Den nun verurteilten Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe wird versichert: „Die BAG der Fanprojekte steht geschlossen hinter euch, ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen“, so Antje Hagel.


PM: BAG der Fanprojekte empört über die Forderung nach einer Wirksamkeitsanalyse nach dem Spitzengespräch der Innenminister*innen mit den Fußballverbänden

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte zeigt sich empört über die Forderung nach einer weiteren Wirksamkeitsanalyse von sozialpädagogischen Fanprojekten, die im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Pressekonferenz des Spitzengesprächs aufgestellt wurde. Die BAG versteht diese Forderung als Misstrauenserklärung, die den langjährigen Beitrag der Fanprojekte zur Gewaltprävention und zur Förderung einer positiven Fankultur nicht angemessen würdigt.

„Die Forderung nach einer Wirksamkeitsanalyse ignoriert vollkommen die zahlreichen Erfolge, die die mittlerweile 70 sozialpädagogischen Fanprojekte in Deutschland in den letzten Jahren erzielt haben“, erklärt Stefan Roggenthin, einer der vier Sprecher*innen der BAG. „Fanprojekte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gewaltprävention, Deeskalation von Konflikten und zur Förderung eines respektvollen Miteinanders im Stadion.“

Die BAG weist darauf hin, dass Fanprojekte seit ihrer Gründung vor über 40 Jahren erfolgreich daran arbeiten, gewaltbereite Auseinandersetzungen zu verhindern und ein positives Umfeld für alle Stadionbesucher*innen zu schaffen. Durch präventive Maßnahmen, Bildungsangebote und  Zusammenarbeit mit Vereinen und Sicherheitsbehörden tragen sie maßgeblich dazu bei, dass Fußballspiele zu einem Ort des gemeinsamen Erlebens werden.

„Es ist enttäuschend, dass bei der Pressekonferenz nicht auf die positiven Effekte unserer Arbeit eingegangen wurde“, so Mattis Nüsse, ein weiterer BAG-Sprecher. „Stattdessen wird ein Bild gezeichnet, das den komplexen Herausforderungen im Fußballumfeld nicht gerecht wird. Wir fordern eine differenzierte Betrachtung und eine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Gegebenheiten.“

Die BAG der Fanprojekte appelliert an alle Beteiligten, die wertvolle Arbeit der Fanprojekte ernst zu nehmen, in zukünftigen Diskussionen angemessen zu berücksichtigen und nicht für Verunsicherung durch Forderungen nach Wirksamkeitsanalysen zu sorgen. Nur durch einen konstruktiven Dialog, wie er standortbezogen in z.B. den Stadionallianzen stattfindet, können nachhaltige Lösungen gefunden werden zu Themen wie zum Beispiel Regelverletzungen, Gewalt, Stadionverboten, Diskriminierungen oder auch sexualisierter Gewalt.

Kontakt für Rückfragen: info@bag-fanprojekte.de


PM: Strafbefehl gegen Mitarbeitende des Fanprojekts Karlsruhe – BAG: „Ein Frontalangriff auf die Soziale Arbeit!“

Der Rechtsstreit um die Folgen einer Pyro-Aktion in Karlsruhe für das dortige Fanprojekt ist um ein trauriges Kapitel reicher: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen die Mitarbeitenden einen Strafbefehl über 120 Tagessätzen à 60€ wegen Strafvereitelung veranlasst. „Dieser Strafbefehl macht uns fassungslos. Er ist ein frontaler Angriff auf das Berufsfeld der Sozialen Arbeit“, zeigt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) in einer ersten Stellungnahme entsprechend schockiert.

 

Der Karlsruher Rechtsstreit hatte zum Ende des vergangenen Jahres bundesweit Schlagzeilen gemacht: Nachdem die hauptamtlich Mitarbeitenden des sozialpädagogischen Fanprojektes nach einer Pyro-Aktion im Karlsruher Stadion eine professionelle Aufarbeitung mit den Fans initiiert hatten, versuchte die dortige Staatsanwaltschaft, hieraus Informationen für das laufende Verfahren zu gewinnen und lud das Karlsruher Fanprojekt als Zeug*innen vor. Die Mitarbeitenden verweigerten jedoch, mit Verweis auf die zugesagte Vertraulichkeit der Gespräche, die Aussage. Zuletzt stand deshalb sogar eine Beugehaft für die Fanprojekt-Mitarbeitenden im Raum, um die Aussagen zu erzwingen. Diese Beugehaft konnte jedoch in letzter Sekunde abgewendet werden.

„Der Versuch der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die professionelle Arbeit des Fanprojekts Karlsruhe, die sich einem sensiblen Thema vor Ort mit einem sozialpädagogischen und moderierenden Ansatz genähert hat, nun als eine Strafvereitelung darzustellen, ist hochgradig perfide und juristisch nicht begründbar“, so die BAG Fanprojekte weiter. „Die Grundpfeiler der Sozialen Arbeit, nicht nur bei Fußball-Fanprojekten, sind Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Freiwilligkeit gegenüber der Zielgruppe – also jenen Menschen, mit denen wir pädagogisch und präventiv gemäß unseres Auftrags arbeiten. Nur wenn dieses Vertrauensverhältnis aufrechterhalten wird, können Fanprojekte nachhaltig Arbeit gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung leisten. Dies findet seit Jahrzehnten bundesweit Anerkennung.“

Das Agieren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe unterstreiche einmal mehr, wie dringend ein Zeugnisverweigerungsrecht (ZVR) für die Soziale Arbeit gebraucht werde: „Das Berufsbild hat sich weiterentwickelt und die jetzige Ampel-Koalition muss nach dem ‚Fall Karlsruhe‘ der Sozialen Arbeit die gesetzliche Möglichkeit verschaffen, die Aussage in sensiblen Fragen verweigern zu dürfen. Es darf nicht der Willkür einzelner Staatsanwälte überlassen sein, ob sie die Arbeit von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen als professionellen Ansatz würdigen, oder ob sie hieraus im schlimmsten Fall sogar Straftaten konstruieren“, fordert die BAG Fanprojekte.

Zuletzt dürfe auch das persönliche Schicksal der Kolleginnen und Kollegen aus Karlsruhe nicht vergessen werden: „Hier geht es um Menschen, die seit Monaten auch im Privaten einem enormen Druck der Justiz ausgesetzt und mit einer Vorstrafe bedroht sind – und das nur, weil sie ihren Beruf nach fachlichen Standards ausgeübt haben. Es ist unfassbar, dass Menschen im Jahr 2024 für ihre anerkannte und nachhaltig wirksame Arbeit strafrechtlich belangt werden können.“

Die BAG Fanprojekte steht daher geschlossen hinter den Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe. Ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen.

Kontakt: info@bag-fanprojekte.de


Pressemitteilung: Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit nötiger denn je

Staatsanwaltschaft Karlsruhe lässt Verfahren nicht ruhen:
Strafvereitelung gegen Fanprojekt-Mitarbeiter*innen steht im Raum –
Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit nötiger denn je!

Es dürfte ein trauriges Novum in der Bundesrepublik Deutschland sein: Im aktuellen Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem dortigen Fanprojekt hat die Staatsanwaltschaft zwar nun doch keine Beugehaft gegen die Fanprojektler*innen beantragt, setzt die Kolleg*innen jedoch weiterhin unter Druck. Es wird geprüft, ob ein Verfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung eröffnet wird. Weil sie das besondere Vertrauensverhältnis zu ihrer Zielgruppe, wohl dem zentralen Grundpfeiler der Sozialen Arbeit, nicht auf das Spiel setzen können und wollen, sind hauptamtliche Mitarbeitende aus diesem Bereich weiterhin mit rechtlichen Konsequenzen bedroht. Und das nur, weil sie kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen.

„Es ist absurd, dass die Staatsanwaltschaft hier keine Ruhe geben will“, erklärt Matthias Stein, Sprecher des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ). „Nicht nur, weil Kolleg*innen persönlich betroffen sind. Sondern auch, weil hier offenkundig ein Exempel statuiert werden soll, dass die grundsätzlichen Errungenschaften der Sozialen Arbeit bundesweit massiv gefährden und zurückwerfen kann.“

Im Zuge ihrer Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Mitarbeitende des Fanprojekts als Zeug*innen vorgeladen. Diese standen somit vor einem unsagbaren Dilemma: Einblicke aus der Aufarbeitung, die ihnen unter dem Gesichtspunkt absoluter Vertraulichkeit im Rahmen ihrer Arbeit gewährt wurden, an Ermittlungsbehörden weiterzugeben, was vergleichbare Formate für die Zukunft wohl unmöglich gemacht hätte, oder zu schweigen. Als professionelle Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit entschieden sie sich für Letzteres, um das Vertrauen, das ihnen ihre junge Zielgruppe entgegengebracht hatte, nicht zu gefährden. „Soziale Arbeit benötigt ein besonderes Vertrauensverhältnis, um ihren Auftrag erfüllen zu können“, unterstreicht Georg Grohmann, ebenfalls Sprecher des BfZ.

Ordnungsgelder waren zunächst die Folge, die Beugehaft stand sehr konkret im Raum. Hierauf verzichtete die Staatsanwaltschaft nun, prüft jedoch die Möglichkeit einer Anzeige wegen Strafvereitelung gegen die Mitarbeiter*innen: „Die Politik muss jetzt handeln! Der aktuelle Fall zeigt leider auf eine inzwischen dramatische Art und Weise, wie essenziell ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit ist. Das unterstreichen auch unsere verschiedenen Netzwerkpartner*innen und die Wissenschaft seit langem.“, so Georg Grohmann. „Wir Hauptamtlichen in der Sozialen Arbeit brauchen eine Möglichkeit, uns und die Professionalität unserer Arbeit zu schützen. Selbstverständlich fordern wir die Staatsanwaltschaft Karlsruhe auch auf, alles dafür zu tun, dass sich die Mitarbeitenden des Fanprojekts endlich wieder auf ihre Arbeit mit ihrer Zielgruppe konzentrieren können. Ein solcher Fall darf sich unter keinen Umständen wiederholen“, macht Matthias Stein abschließend deutlich.

Kontakt zu den Sprechern des BfZ:

Matthias Stein
ms@fanprojekt-jena.de
0173-3970701

Georg Grohmann
grohmann@bag-streetwork.de
0157-71418265


Pressemitteilung des Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

Soziale Arbeit hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm professionalisiert und weiterentwickelt, dies gilt insbesondere auch für die Soziale Arbeit mit Fußballfans. Die Vertrauensbeziehung zwischen den Klient*innen und den Sozialarbeiter*innen ist der Grundsatz für eine gelingende Arbeit. Dieser Grundsatz muss zwingend durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützt werden, wie der aktuelle Fall unserer Kolleginnen und Kollegen aus Karlsruhe noch einmal verdeutlich. Deshalb möchten wir uns uneingeschränkt der Stellungnahme des „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ anschließen und fordern ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit!

Im folgenden teilen wir hier die Stellungnahme des „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der „Sozialen Arbeit“.

Fast im Knast?! – Stellungnahme zu Vorladungen der Karlsruher
Fanprojekt-Mitarbeitenden

Ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit ist dringend notwendig, wie ein aktueller Fall in Karlsruhe zeigt. Dort sehen sich die Mitarbeiter*innen des Fanprojektes Karlsruhe momentan einer beruflich wie privat extrem belastenden Situation ausgesetzt.

Fanprojekte arbeiten im Rahmen des NKSS (Nationales Konzept Sport und Sicherheit) und leisten in Fanszenen Soziale Arbeit auf Grundlage der §§ 11 & 13 des SGB VIII.

Im Nachgang der Geschehnisse beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli am 17. Spieltag gelang es den Karlsruher Mitarbeiter*innen, intensive Reflexionsprozesse zu begleiten, Aufarbeitung zu ermöglichen und Konfliktparteien an einen Tisch zu bringen, um Versöhnung zu ermöglichen und Verhaltensänderungen anzustoßen. Dies alles war nur möglich, weil die Mitarbeiter*innen durch gute Soziale Arbeit über Jahre ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Fanszenen aufgebaut haben.

Dies ist ihr gesellschaftlicher Auftrag – dessen vorbildhafte Erfüllung hier nun zum Grund wird, dass sie momentan einer zeugenschaftlichen Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ausgesetzt sind. Preisgegeben werden sollen Inhalte aus den Gesprächen im Nachgang des Spieltages, die durch ein besonderes Vertrauen geprägt und überhaupt nur dadurch möglich waren.
Aus gutem Grund sieht das Gesetz im §203 des StGB für Sozialarbeitende eine Schweigepflicht vor, deren Verletzung mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann. Soziale Arbeit findet in vielen Fällen mit Menschen und Gruppen statt, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden oder deviante Verhaltensweisen zeigen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Wie sollen denn ganzheitliche Hilfsangebote aussehen, wenn die Beteiligten nicht offen reden können und Sozialarbeitende nur die halbe Wahrheit kennen? Wie soll Vertrauen überhaupt entstehen, wenn stets darauf geachtet werden muss, was man im vertraulichen Gespräch preisgibt? In Karlsruhe wird gerade versucht, diesen Kernbereich der Sozialen Arbeit zu nutzen, um strafprozessuale Erkenntnisse zu gewinnen.

Das besondere Vertrauen, welches eine gelingende Soziale Arbeit überhaupt erst ermöglicht, durch das Brechen der Schweigepflicht zu zerstören, hat weitreichende Auswirkungen über den Einzelfall hinaus. Die Geschehnisse in Karlsruhe betreffen also nicht nur die Mitarbeiter*innen vor Ort und auch nicht nur die aufsuchende und mobile Sozialarbeit mit jugendlichen und heranwachsenden Fußballfans, sondern gefährdet alle Bereiche der Sozialen Arbeit, denen ein besonderes
Vertrauensverhältnis zugrunde liegt.

Das Streben nach strafprozessualem Erkenntnisgewinn aus Inhalten vertraulicher Gespräche im Rahmen von Sozialer Arbeit macht solche Gespräche unmöglich.

Die Androhung von Ordnungsgeld und Beugehaft macht diese Arbeit für Mitarbeiter*innen unzumutbar.

Wir fordern die Politik auf, das besondere Vertrauensverhältnis als notwendiges und schützenswertes Gut der Sozialen Arbeit endlich anzuerkennen. Schaffen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche die Fachkräfte der Sozialen Arbeit benötigen, um ihren öffentlichen Auftrag erfüllen zu können. Beenden Sie die Farce, dass Fachkräfte ihrem Auftrag nicht nachkommen können, ohne ihre Freiheit zu riskieren.

Die Soziale Arbeit braucht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Jetzt!

Kontakt zu den Sprechern des BfZ:
Matthias Stein                                                                            Georg Grohmann
ms@fanprojekt-jena.de                                                             grohmann@bag-streetwork.de
0173-3970701                                                                              0157-71418265
www.zeugnis-verweigern.de


Polizeiliche Maßnahmen behindern die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte

Als Arbeitskreis Stadionverbote und Repression der BAG-Fanprojekte erreichen uns seit Jahresbeginn 2023 zunehmend Berichte von polizeilichen Übergriffen und Drohungen gegenüber Mitarbeiter*innen der Fanprojekte, die nun mit den Ereignissen rund um das Fanprojekt Karlsruhe um einen neuen bitteren Höhepunkt reicher geworden sind.

Angedrohte Stürmung von Fanprojekt-Räumen, Abhörmaßnahmen, das gezielte Auslesen von Smartphones, auf denen sich auch Nachrichten mit Fanprojekten-Mitarbeiter*innen befinden oder körperliche Angriffe auf Mitarbeitende im Rahmen ihrer Arbeit, Personalienaufnahmen bei dienstlichen Gelegenheiten, aber auch eine zunehmende Anzahl an Vorladungen durch die Polizeien der Länder gehören nicht mehr nur an einzelnen Orten zum Alltag von Fanprojekten.

Wir nehmen diese Maßnahmen mehr und mehr als polizeiliche Eingriffe in die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte wahr.

Da im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB Vlll) eine vertrauliche und anonyme Kontaktaufnahme zu sozialpädagogisch arbeitenden Institutionen garantiert ist und diese zudem auf freiwilliger Basis basiert, müssen wir feststellen, dass das aktuelle Verhalten der Polizeien der Länder und des Bundes unseren Auftrag maßgeblich torpediert und womöglich nachhaltig schadet:

Wieso sollten sich betroffene Fans mit uns in Verbindung setzen, wenn Vertraulichkeit als Basis für das in uns gesetzte weitergehende Vertrauen nicht gewährleistet werden kann? Wie sollten Fanprojekte Angebote aus dem Kontext des Täter-Opfer-Ausgleichs unterbreiten, die dann wiederum aus Smartphones ausgelesen werden? Wieso sollten Fanprojekte die Anreise zu Auswärtsspielen begleiten, wenn bei Regelverletzungen der Fans (und diese streiten wir keines Wegs ab) der Einfachheit halber zunächst mal die Mitarbeitenden vorgeladen werden?

Wir sind keine Gehilf*innen der Polizeien, sondern Sozialarbeiter*innen im Auftrag der Kommunen, der Länder und des Fußballs.

Wir bieten jugendlichen und jungen Erwachsenen Fans Unterstützung und Begleitung an. Wir haben eigene Räume und leisten aufsuchende soziale Arbeit im Kontext Fußball. Wir sind qualifizierte und professionelle Fachkräfte der sozialen Arbeit. Wir sind nah an der Lebenswelt Fußball und bewegen uns in einem komplexen Netzwerk vieler verschiedener Institutionen.

Wir fordern deshalb das Zeugnisverweigerungsrecht auch für die Soziale Arbeit.

Der Arbeitskreis Stadionverbote & Repressionen ist ein Zusammenschluss aus Kolleg*innen der sozialpädagogischen Fanprojekte mit besonderer Expertise in den besagten Themen. Neben der Schulung für Fanprojekt-Mitarbeiter*innen, kollegialer Beratung von Fanprojekten und gelegentlich auch bei Vereinen entsteht ein guter Überblick über aktuelle Entwicklungen. Der Arbeitskreis entsendet für die BAG Fanprojekte eine Vertretung in den Expertenrat Stadionverbote des DFB.


Stellungnahme des Fan-Projekts Bremen e.V. zu den polizeilichen Maßnahmen beim Auswärtsspiel beim VfL Wolfsburg

„Folgend möchten wir eine Einordnung der Geschehnisse in Wolfsburg aus der Sicht der Mitarbeitenden des Fan-Projekts Bremen e.V. geben. Über die Maßnahmen am Wolfsburger Hauptbahnhof wurde schon von der Grün-Weißen Hilfe, von Werder Bremen und der regionalen und überregionalen Presse berichtet. Nach unseren Beobachtungen vor Ort stellen auch wir uns die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.“ […]

fanprojektbremen.de/stellungnahme (Download – PDF Format)


Prävention ist Sache der sozialpädagogischen Fanarbeit und nicht der Justiz

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG)

Dass der Bundesgerichtshof (BGH) heute (04.11.21) dem Deutschen Fußballbund (DFB) in der Frage „Zur Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger“ bezüglich seiner Verbandsstrafen und der Umsetzung des Verbandsrechts Recht gibt, damit konnte man rechnen. Die Begründung aber, die dem Urteil zugrunde liegt ist aus Sicht professioneller Fanarbeit mindestens zu hinterfragen. „Geldstrafen als Prävention zu bezeichnen und damit ihre Wirkungen auf Vereine und Fans zu erklären, ist nur schwer nachvollziehbar“, kommentiert die Sprecherin der BAG der Fanprojekte Sophia Gerschel das Urteil des BGH.

„Die Begründung, dass diese Geldstrafen keine Strafen sind, sondern als Prävention verstanden werden sollen, können wir als Vertreter*innen der Fanarbeit nicht nachvollziehen“, so die Fanprojekte-Sprecherin weiter. Es werden vom DFB-Sportgericht Strafen ausgesprochen, die von den Vereinen getragen werden müssen. So kommt die gängige Praxis in der Sportgerichtsbarkeit zumindest bei Fans und Vereinsvertreter*innen an. Diese Art und Weise des Verbandsrechts führt in der Realität nicht dazu, dass dadurch mehr konstruktive Kommunikation und Austausch zwischen Fans und Vereinen stattfindet. Viel mehr werden hier „Schuldige“ gesucht und Verantwortung übertragen. Prävention findet vor den Spielen, unter der Woche, während der Spiele im Dialog mit den Fans, der professionellen Fanarbeit und den Vereinen statt. Hier werden Beziehungen und Vertrauen aufgebaut, die dazu führen, dass präventiv mit Fans, Verein und auch anderen Institutionen gearbeitet werden kann. Dem entgegenstehend suchen Vereine inzwischen nach Wegen, die „Geldstrafen“ an Fans und Einzelpersonen weiterzureichen. Strafen, die im Verhältnis zu Vereinen in ihrer Höhe ausgesprochen werden und dann, ohne Anpassung an die Verhältnisse, auf Einzelpersonen umgelegt werden. Diese Bestrebungen unterminieren jedwede präventive Wirkung von Sanktionen. Dabei gehen Vereine in keinen konstruktiven Dialog mit Fans, sondern setzen den bestehenden Austausch mit den Fans aufs Spiel und gehen die Gefahr ein, die Kommunikationsstrukturen damit zu schwächen.

Eine weitere fehlgehende Argumentation des Gerichts bezieht sich auf die Sicherheitsvorkehrungen. Vereine müssen schon jetzt unzählige sicherheitsrelevante Maßnahmen umsetzen, um am Spielbetrieb teilnehmen zu können. Immer mit der Konsequenz, dass Fans weiter eingeschränkt und intensiver überprüft werden! Egal ob am Einlass, bei Tickets, mit Kameraüberwachung uvm. Zu begründen, dass Geldstrafen präventiv Vereine dazu animieren, noch mehr Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, lässt alle Bemühungen und bestehenden Konzepte unbeachtet und die Konsequenzen dieser Maßnahmen für alle Zuschauer*innen außer Acht.

Geldstrafen sind Strafen. Die präventive Wirkung von Strafen auf zukünftiges Verhalten ist nachweislich fraglich. Prävention setzt vor dem Verhalten an und arbeitet mit Aufklärung, Sensibilisierung und Kommunikation. Strafe kommuniziert nicht, Strafe verurteilt. Genauso wie Geldstrafen die Vereine verurteilt und zukünftige Prävention durch den finanziellen Aufwand sogar verhindern kann, weil die Vereine Geld in Strafen investieren müssen und für die präventive Arbeit nicht mehr aufwenden können.

„Unabhängig des getroffenen Urteils sind wir, die BAG der Fanprojekte, nach wie vor der Ansicht, dass Dialog, Austausch, Wertschätzung und Wahrnehmung der Interessen von Fußballfans nach wie vor die grundlegende Aufgabe der Vereine, der professionellen Fanarbeit und der Verbände ist. Prävention findet vor, während und nach den Spielen, in einem langfristigen Austausch und entsprechender Beziehungsarbeit statt, unabhängig von Strafen oder eventuellem Fehlverhalten, so die Vertreterin der Fanprojekte.


PM: BAG begrüßt neue Beschlüsse zur Fanprojektfinanzierung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) begrüßt die neuen Beschlüsse des DFB-Präsidiums bezüglich der Fanprojektfinanzierung.

Am 11. September 2020 beschloss der DFB zunächst, die Finanzierung der Fanprojekte bis Mitte des Jahres 2022 auf dem Ausgabenniveau von 2020 einzufrieren und keine neuen Fanprojekte in seinem Zuständigkeitsbereich zu finanzieren. Das hätte einige Standorte unmittelbar vor Haushaltsschwierigkeiten gestellt und teils weit fortgeschrittenen Gespräche zur Neugründung – gerade in Ingolstadt- ad absurdum geführt.

Die aktuelle Finanzierungsrichtlinie hat nun Gültigkeit bis Ende 2022. Bis dahin wird es keine Kürzungen geben. Der DFB beteiligt sich weiterhin mit 50% an der Finanzierung der Fanprojekte. Zudem wurde beschlossen, dass die Einrichtung neuer Fanprojektstandorte wie beispielsweise Ingolstadt oder Würzburg möglich sind.

Dieser Beschluss sichert vorerst nicht nur die Fanprojekte, die in die Zuständigkeit des DFB fallen (alle Fanprojekte mit einem Bezugsverein unterhalb der ersten beiden Ligen), sondern ist insbesondere eine wichtige Grundlage für die weiterführenden intensiven Diskussionen und Prozesse, um die Fanprojektarbeit auch über das Jahr 2022 hinaus zu sichern und das einzigartige Netzwerk der sozialpädagogisch arbeitenden Fanprojekte zu stärken. Am Ende dieses Prozesses muss unweigerlich eine bedarfsgerechte Förderung aller Fanprojekte nach dem NKSS stehen.

Einmal mehr wird deutlich, wie wichtig die Soziale Arbeit mit Fußballfans und die Anliegen der Fans in der Vergangenheit waren, heute sind und auch in der Zukunft bleiben müssen. Unabhängig der Spielklasse des Bezugsvereins der Fans und der Fanprojekte.

 

BAG Sprecher*in
Sophia Gerschel und Christian Keppler



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