Stellungnahmen

Die BAG der Fanprojekte begrüßt den Verzicht der Innenministerkonferenz (IMK) auf massive Einschränkungen im Fußball.

Wir haben in unserer Stellungnahme vom 17.11.2025 bereits unsere Haltung zu den in der Öffentlichkeit diskutierten Ansätzen erläutert.

Nach Verlautbarungen der Innenminister*innen der Länder hat sich die IMK darauf verständigt, die meisten der angedachten Maßnahmen nicht zu diskutieren und auch in nächster Zukunft nicht weiter zu verfolgen. Dies begrüßen wir und verdeutlicht: Die vielfältigen Protestaktionen in den Stadien und auf der Straße haben ihre Wirkung gezeigt und darauf aufmerksam gemacht, dass die Sicherheit in den Stadien in Deutschland nicht gefährdet ist.  Dies belegen nicht zuletzt die Zahlen der ZIS (Zentrale Informationsstelle Sport der Polizei) sowie der Bundespolizei
Die Änderungen der Stadionverbotsrichtlinien stehen aber weiterhin auf der Agenda, ebenso die Verschärfung in Bezug auf die Mindestdauer und das verpflichtende Aussprechen eines Stadionverbots bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Auch die Idee einer zentralen Stadionverbotskommission sowie die verschärfte strafrechtliche und verbandsrechtliche Verfolgung des Verwendens von pyrotechnischen Gegenständen werden weiter verfolgt, zumal diese Maßnahmen im Aufgabenbereich von DFB, DFL und den Ländern liegen, und somit auch ohne Beschluss der IMK umgesetzt werden können. 
Dazu möchten wir hervorheben: Bundesweite Stadionverbote sind kein Mittel zur Verringerung der Polizeieinsatzstunden und tragen auch nicht per se zur Prävention bei.
Wir plädieren deshalb weiterhin dafür, die Expertise der sozialpädagogischen Fanprojekte und der Fans als Expert*innen der eigenen Lebenswelt einzubeziehen. Auch hier wünschen wir uns mehr fachlichen Austausch und Transparenz.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: info@bag-fanprojekte.de

PM: Die Stadien sind sicher und die Fans zeigen eine große Verantwortung!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) beobachtet die Diskussion um die Stadionsicherheit seit geraumer Zeit und sieht sich gezwungen, die aktuellen Verlautbarungen und Vorhaben einzuordnen und zu kommentieren.

Erstens: wir halten die am 18. Oktober 2024 geäußerte Grundannahme, dass die Sicherheit in den Fußballstadien nicht ausreichend gewährleistet ist, für falsch:
Die in den vergangenen drei Jahren stark steigenden Zuschauer*innenzahlen dokumentieren, dass sehr viele Menschen ohne Angst in die Stadien strömen. Auch die Zunahme bei den jüngeren Altersgruppen spricht dafür. Die von der Deutschen Fußballliga (DFL) in Auftrag gegebene Umfrage belegt ebenso, dass sich über 90% der Stadionbesucher*innen sicher fühlen. Zudem zeigen die aktuellen Polizeistatistiken (ZIS Bericht Oktober 2025), dass trotz steigender Zuschauerzahlen die Gewalttaten und Verletztenzahlen beim Fußball abnehmen und sogar weniger Polizeibeamte eingesetzt werden mussten. Folglich sind die Fußballstadien in Deutschland sicher!

Zweitens finden wir es problematisch, dass die Innenminister- und Sportministerkonferenzen das für die angesprochenen Themen zuständige Gremium (NASS), in dem sie jeweils mit Sitz und Stimme vertreten sind, umgehen und in einer Parallelstruktur (BloAG) intransparent Dinge erarbeiten, die originär im Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS) behandelt werden müssen. Der NASS wurde vor über 30 Jahren eingerichtet, um die Stadien sicherer und vielfältiger zu machen. Die BAG der Fanprojekte ist ein beratendes Mitglied. Die Entwicklung rund um die Fußballstadien zeigt, dass diese Arbeit auf breiter Front erfolgreich ist.

Die angedachten Maßnahmen ignorieren die Erfolge der letzten drei Jahrzehnte!

Drittens ist es fragwürdig, dass zum wiederholten Mal die Fans als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt nicht miteinbezogen wurden. Auch wenn diese seit vielen Jahren konstruktiv an den Themen (u.a. Stadionverbote, Pyrotechnik) arbeiten, wird auf deren Expertise verzichtet, obwohl deren Einbindung auf der Pressekonferenz des Sicherheitsgipfels am 18.10.2024 angekündigt wurde.

Fans sind sich ihrer Verantwortung für alle im Stadion bewusst und sie tun alles, um die nicht organisierten Zuschauer*innen mitzunehmen. Flugblätter, selbst gefertigte Spieltagshefte und Fanzines gibt es in fast jedem Stadion. Club-Fan-Dialog-Formate sind in den ersten drei Ligen Pflichtaufgabe der Vereine und werden dort, wo sie einladend gestaltet werden, gerne angenommen. Die Verbände haben ihre eigenen Dialog-Formate und arbeiten daran, diese stetig zu verbessern. Es gibt die Kommission Fans und Fankulturen im DFB, in der von den Fanorganisationen engagiert diskutiert und gestritten wird, immer darum bemüht, den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen. Auch die BAG der Fanprojekte ist Teil der oben genannten Kommission und steht seit Jahrzehnten für Dialog und Erfahrungswissen.

Mit der Demonstration unter dem Motto „Der Fußball ist sicher!“ am 16.11.2025 in Leipzig, zu der innerhalb von wenigen Tagen eine fünfstellige Zahl an Teilnehmenden aus ganz Deutschland mobilisiert wurde, setzten die Fanszenen ein starkes Zeichen für ein sicheres Stadionerlebnis und ihre Fankultur und brachten ihre Anliegen für Fan- und Bürgerrechte demokratisch auf die Straße.

Wir begrüßen die Forderungen der Fans nach Versachlichung der Debatte und plädieren dafür, dass die Diskussion da geführt wird, wo sie hingehört. Automatische bundesweite Stadionverbote bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und personalisierte Eintrittskarten tragen nicht zur Verringerung der Polizeieinsatzstunden bei.

Kontakt für Rückfragen: info@bag-fanprojekte.de


PM: Einstellung des Verfahrens gegen Mitarbeitende des Fanprojekts Karlsruhe gegen Geldauflage – BAG fordert weiterhin zeitgemäße gesetzliche Regelung

Die BAG der Fanprojekte nimmt die Einstellung des Berufungsverfahrens gegen die Mitarbeitenden des Fanprojekts Karlsruhe gemäß §153a Abs. 2 StPO kritisch zur Kenntnis.
Die Einstellung gegen Geldauflage beendet zwar das laufende Verfahren ohne Urteil und Strafe, lässt jedoch zentrale Fragen für die Soziale Arbeit und insbesondere für die Fanarbeit unbeantwortet.

Wie uns die zahlreich – aus der ganzen Republik – angereisten Kolleg*innen in Gesprächen an diesem Tag bestätigten, ändert sich mit dem Ausgang des Verfahrens nichts an ihren Unsicherheiten und der unklaren Rechtslage, die damit verbunden ist!
Die Befürchtungen bleiben bestehen, in einem ähnlichen Fall selbst ins Visier der Strafverfolgungsbehörden zu geraten.

Die Mitarbeitenden des Fanprojekts Karlsruhe wurden in erster Instanz wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt, weil sie im Sinne ihres sozialpädagogischen Auftrags die Verschwiegenheit gewahrt haben. Die Einstellung des Verfahrens bedeutet für die Betroffenen zwar eine erhebliche finanzielle Last, aber auch eine psychische Entlastung nicht mehr auf der Anklagebank sitzen zu müssen, und für die Bundespolitik einen klaren Auftrag!

Die BAG fordert weiterhin ein ausdrücklich gesetzlich verankertes Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit. Solange dieses fehlt, sind Fachkräfte in Fanprojekten und sonstigen Bereichen der Sozialen Arbeit weiterhin dem Risiko rechtlicher Verfolgung ausgesetzt, wenn sie das für erfolgreiche Präventionsarbeit nötige Vertrauen schützen.

Stefan Roggenthin, Sprecher der BAG, sagt dazu: „Die BAG dankt allen Unterstützenden, insbesondere den Fanszenen, die sich in den Stadien solidarisch gezeigt haben. Wir stehen weiterhin an der Seite von Sophia, Volker und Stan und fordern die Politik mit Nachdruck auf, zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.“


PM: Berufungsverhandlungen im Fall des Fanprojekts Karlsruhe – BAG der Fanprojekte zeigt sich solidarisch

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) begleitet mit großer Aufmerksamkeit die bevorstehenden Berufungsverhandlungen im Fall des Fanprojekts Karlsruhe. Als bundesweiter Zusammenschluss von über 70 sozialpädagogischen Fanprojekten sehen wir mit Sorge auf die rechtliche und politische Auseinandersetzung, die erhebliche Auswirkungen auf die professionelle Fanarbeit in Deutschland haben kann.

Das Fanprojekt Karlsruhe leistet seit Jahren engagierte, qualifizierte und unverzichtbare Arbeit an der Schnittstelle zwischen Fußball, Fanszene und Gesellschaft. Ziel ist dabei stets die Förderung von sozialer Integration, Partizipation und Gewaltprävention im Umfeld des Fußballs. Diese Arbeit stützt sich auf die Grundsätze des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit (NKSS) und des Sozialgesetzbuch VIII (SGB). Sie wird von allen relevanten Partnern im Fußball getragen.

Die Berufungsverhandlungen betreffen nicht nur das Fanprojekt in Karlsruhe, sondern stellen auch ein wichtiges Signal für die Zukunft sozialpädagogischer Fanarbeit insgesamt dar. Dass dem so ist, zeigen auch die zahlreichen Solidaritätsbekundungen der Fanszenen in den Stadien an den letzten Spieltagen.

Die BAG der Fanprojekte betont daher:

• Fanprojekte sind ein Bestandteil der Sozialen Arbeit und genießen bundesweite Anerkennung.

• ⁠Die Arbeit der Fanprojekte ist unabhängig, kritisch-parteilich an den Interessen junger Menschen orientiert und für ein gelingendes Miteinander im Fußball unverzichtbar.

• ⁠Rechtliche und politische Auseinandersetzungen dürfen nicht auf dem Rücken der jungen Menschen und der professionellen Arbeit ausgetragen werden.

Antje Hagel, Sprecherin der BAG, sagt dazu: “Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit unseren Kolleg*innen, Sophia, Volker und Stan und fordern alle Beteiligten auf, die besondere Bedeutung der Fansozialarbeit zu berücksichtigen.“


Kommentar der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) zu den Forderungen der Innenministerkonferenz nach einer Zentralen Stadionverbotskommission beim DFB

Die BAG erläutert ausführlich das langjährig bewährte Prozedere der Vergabe von Stadion-verboten und die damit verbundene Arbeit der Fanprojekte. Die derzeit bestehenden Regelungen ermöglichen sowohl den Vereinen wie auch den Fanprojekten einen Zugang zu Personen, denen vorgeworfen wird, die Sicherheit im Stadion oder auf Reisewegen gefährdet zu haben.

Um diese Beziehungsarbeit nicht aufs Spiel zu setzen, fordert sie den Verbleib der Vergabe von Stadionverboten in der Hand der Vereine. Zudem fordert sie die Weiterentwicklung von Alternativen zu Stadionverboten sowie die regelmäßige Schulung von Stadionverbotsbeauftragten. Die BAG spricht sich zudem für eine Ombudsstelle beim DFB aus, auf die alle Seiten zurückgreifen können: Seien es die Fans, die Clubs oder auch die Polizeien.

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Gemeinsame Presseinformation zur Rechtswidrigkeit von Überwachungsmaßnahmen beim Fanprojekt Leipzig

 
  • Landgericht Dresden bestätigt final, dass die Telefonüberwachung eines Sozialarbeiters des Fanprojekts Leipzig im Jahr 2014 rechtswidrig war
  • 8 Jahre andauernder Rechtsstreit bringt endlich Klarheit über Grundrechtseingriff
  • Dachverbände problematisieren weiterhin Rechtsunsicherheit bei Mitarbeiter:innen – Soziale Arbeit muss besser geschützt werden

Der Fall ging durch die Medien. Im Zuge einer Strukturermittlung des Landeskriminalamtes Sachsen geriet auch ein sozialpädagogischer Mitarbeiter des Leipziger Fanprojektes als Beschuldigter ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft. Insgesamt drei Jahre – von 2014 bis 2016 – lief ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren nach §129, der Bildung einer kriminellen Vereinigung, in dessen Kontext unterschiedliche strafprozessuale Maßnahmen Anwendung fanden. Unter anderem wurde das Telefon des Mitarbeiters im Rahmen einer TKÜ-Anordnung über mehrere Monate überwacht, tausende Gesprächsinhalte und Nachrichten wurden dabei erfasst, transkribiert und interpretiert. Im Fokus der Überwachung stand vor allem die pädagogische Beziehungsarbeit mit jugendlichen Fans der BSG Chemie Leipzig: die Fahrten zu Fußballspielen, die Organisation von Veranstaltungen und Workshops, sensible Einzelfallhilfen und bildungspolitische Angebote. Aber auch viele Aspekte aus dem „Kernbereich privater Lebensführung“, Gespräche mit Familie, Freundin, Kind und Alltagsleben wurden protokolliert und dezidiert ausgewertet.

Im Nachgang musste die zuständige Behörde hunderte Personen informieren, die als „Beifang“ mit ins Visier der Ermittler geraten sind: u.a.  Ärzt:innen, Anwält:innen, Sozialarbeiter:innen, Journalist:innen und Politiker:innen. Die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG)  initiierten nach der Öffentlichmachung des Falls einen Offenen Brief unter dem Titel „Gegen die Kriminalisierung der Sozialen Arbeit mit Fußballfans“. Der Fall zog mehrere kleine Anfragen im Sächsischen Landtag nach sich und war u.a. Thema im Rechts- und Innenausschuss des Parlaments. Der sächsische Datenschutzbeauftragte kritisierte das Vorgehen der Ermittler:innen in seinem Jahresbericht und unterzog das Vorgehen von LKA und Staatsanwaltschaft einem Prüfverfahren.

Im Januar 2025 – also acht Jahre nachdem die Telefonüberwachung des Mitarbeiters vor den zuständigen Gerichten problematisiert wurde – entschied nun das Landgericht Dresden in einem abschließenden Beschluss, dass die damalige Maßnahme der Dresdner Staatsanwaltschaft klar rechtswidrig war. Der Mitarbeiter des Fanprojektes hätte nicht überwacht werden dürfen, der Ermittlungsansatz der Behörde war rückblickend nicht tragfähig. Zusätzlich hätte er viel eher über die stattgefundene TKÜ-Maßnahme informiert werden müssen, denn TKÜ-Maßnahmen sind schwerwiegende Eingriffe in die persönlichen Grundrechte. Das Gericht verweist in seine Begründung auf den beruflichen Kontext, auf das Berufsgeheimnis des Mitarbeiters und das besonders sensible Arbeitsfeld, in denen sich Mitarbeitende von Fanprojekten bewegen. Für den Kollegen des Fanprojektes in Leipzig ist das Urteil gleichsam eine enorme Erleichterung. Endlich ist der Rechtsstreit über das rechtswidrige Abhören beendet. Der lange Atem hat sich gelohnt.

Für die Fansozialarbeit im Speziellen, aber auch für viele andere Felder der Sozialen Arbeit ist das Urteil vor allem auch aus professionstheoretischer und berufsrechtlicher Sicht von Belang und Bedeutung. Der Fall steht neben anderen – wie zuletzt in Karlsruhe – für das potenzielle Risiko der Kriminalisierung der Sozialen Arbeit, die eben auch mit schwierigen und delinquenten Zielgruppen agiert. Polizeiliche Ermittler:innen, Richter:innen  und Staatsanwält:innen benötigen eine präzise Kenntnis über die spezifischen Momente Sozialer Arbeit. Nachhaltige sozialpädagogische Bemühungen und das Setzen von Veränderungsimpulsen können nur dann funktionieren, wenn sie in einem geschützten Rahmen stattfinden, in dem vertrauensvoll zwischen Pädagog:innen und Klientel agiert werden kann. Das professionelle Handeln von Sozialarbeiter:innen erfüllt im Kontext der gesetzlichen Maßgaben wichtige staatliche Aufgaben, hier die pädagogische Arbeit in der Lebenswelt von jungen Fußballfans: in Stadien, auf Reisewegen, an Treffpunkten oder einfach auf der Straße. Diese Tätigkeiten erfolgen theorie- und methodengestützt und auf der Basis einer werteorientierten Berufsethik, die ermöglicht, die Menschen in ihren Fähigkeiten, Potentialen und Ressourcen zu sehen und gleichzeitig eine kritische Distanz zu wahren.

Sozialarbeiter:innen hier zum Gegenstand von Ermittlungen zu machen, verkennt professionelles Handeln sowie gesellschaftlichen Auftrag und wirkt einer erfolgreichen Arbeit entgegen. Der Zustand der Unsicherheit, der sich durch die oben beschriebenen Exekutivmaßnahmen abbildet, stellt mittlerweile eine ernste Gefahr für das Arbeitsfeld dar. Seit einigen Jahren kämpft die Soziale Arbeit auf Bundesebene daher für eine Reform des §53 StPO, dem sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht, und weist dezidiert auf den strafprozessualen Veränderungsbedarf hin. Die aktuelle Rechtsprechung zu den Ermittlungen gegen die Fansozialarbeit in Leipzig unterstreicht aus unserer Sicht noch einmal die Plausibilität und die Dringlichkeit, das Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeiter:innen und Klientel mit der notwendigen rechtlichen Absicherung zu versehen.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte e.V.
Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei der Deutschen Sportjugend
Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V.

Leipzig/Frankfurt am Main, 12. März 2025


Auswahl weiterführender Beiträge:

https://www.bag-fanprojekte.de/2017/12/19/gegen-die-kriminalisierung-der-sozialen-arbeit-mit-fussballfans/

https://www.spiegel.de/sport/fussball/ueberwachung-von-chemie-leipzig-anhaengern-big-brother-in-leipziger-fanszene-a-1150600.html

https://taz.de/Leipziger-Fanprojektmitarbeiter-im-Visier/!5399586/

https://www.11freunde.de/amateure/mit-allen-mitteln-a-a6388d80-0004-0001-0000-000000537145

https://www.fanprojekt-leipzig.de/ueberwachung-von-leipziger-fussballfans-auch-fuer-das-fanprojekt-eine-herausforderung/

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Antje HagelMichael Gabriel und Philipp BeitzelGeorg Grohmann
Sprecherin der BAG der FanprojekteKOSLAK Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V.
antje.hagel@bag-fanprojekte.degabriel@dsj.degrohmann@mja-sachsen.de
mobil: +49 171 8120848mobil: +49 1577 14 18 265
beitzel@dsj.de
mobil: +49 178 4935361 

Die Pressemitteilung als pdf:


PM: Mitarbeitende des Fanprojektes Karlsruhe wegen Strafvereitelung zu Geldstrafen verurteilt – BAG: „Wir sind entsetzt und schockiert ob dieses Urteils!“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte zeigt sich enttäuscht über die Verurteilung der Mitarbeitenden des Fanprojektes Karlsruhe in ihrem Verfahren wegen Strafvereitelung.

„Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht unserer Kolleg*innen in Karlsruhe, für die Fußball-Fanprojekte und die gesamte Soziale Arbeit bundesweit“, bewertet BAG-Sprecherin Antje Hagel das Urteil.

Nachdem Mitarbeitende des Fanprojektes Karlsruhe zuletzt Strafbefehle über 120 Tagessätze á 60€ wegen Strafvereitelung bekamen, fand gestern die Verhandlung dazu statt.

Die Mitarbeitenden mussten sich bereits im Vorfeld mit einer angedrohten Beugehaft auseinandersetzen, da sie sich weigerten, eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu leisten. Sie sollten sich zu Vorfällen anlässlich einer Pyro-Aktion im Karlsruher Stadion äußern. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Mitarbeitenden aus Gesprächen zwischen den Konfliktparteien Hintergründe erfahren hätten. Ziel dieser vertraulichen Gespräche war es, intensive Reflektionsprozesse zu begleiten, um so eine Aufarbeitung des Geschehens zu ermöglichen. Dennoch warf die Staatsanwaltschaft den Kolleg*innen Strafvereitelung vor.

Das gestrige Urteil reduziert zwar die Höhe der Tagessätze, bestätigt aber den Tatvorwurf und stellt eine Zäsur für die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte sowie der gesamten Sozialen Arbeit dar. Wenn aus Sozialer Arbeit Straftaten konstruiert und diese verurteilt werden, dann wird der Sozialen Arbeit nachhaltig Schaden zugefügt!

Den Ausgang dieses Verfahrens sieht die BAG der Fanprojekte als Verpflichtung: „Der Fall Karlsruhe verdeutlicht die Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts für die Profession Soziale Arbeit. Den Reformbedarf des §53 StPO werden wir weiterhin unmissverständlich einfordern“, kündigt BAG-Sprecher Benjamin Belhadj an.

Die Soziale Arbeit hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten, nicht nur im Bereich der Fußball-Fanprojekte, stark weiterentwickelt. Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Freiwilligkeit sind Grundpfeiler der Arbeit, die es zu schützen gilt, um weiterhin pädagogisch und präventiv dem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können. Nur mit der Möglichkeit, vertrauliche Gespräche mit Klient*innen zu schützen, ist eine nachhaltige Arbeit gegen Gewalt, Drogenmissbrauch und Diskriminierung denkbar.

Die BAG der Fanprojekte fordert daher nachdrücklich die Bundesregierung auf, sich diesem Thema noch in dieser Legislaturperiode anzunehmen und das Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit gesetzlich zu verankern. Den nun verurteilten Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe wird versichert: „Die BAG der Fanprojekte steht geschlossen hinter euch, ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen“, so Antje Hagel.


PM: BAG der Fanprojekte empört über die Forderung nach einer Wirksamkeitsanalyse nach dem Spitzengespräch der Innenminister*innen mit den Fußballverbänden

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Fanprojekte zeigt sich empört über die Forderung nach einer weiteren Wirksamkeitsanalyse von sozialpädagogischen Fanprojekten, die im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Pressekonferenz des Spitzengesprächs aufgestellt wurde. Die BAG versteht diese Forderung als Misstrauenserklärung, die den langjährigen Beitrag der Fanprojekte zur Gewaltprävention und zur Förderung einer positiven Fankultur nicht angemessen würdigt.

„Die Forderung nach einer Wirksamkeitsanalyse ignoriert vollkommen die zahlreichen Erfolge, die die mittlerweile 70 sozialpädagogischen Fanprojekte in Deutschland in den letzten Jahren erzielt haben“, erklärt Stefan Roggenthin, einer der vier Sprecher*innen der BAG. „Fanprojekte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gewaltprävention, Deeskalation von Konflikten und zur Förderung eines respektvollen Miteinanders im Stadion.“

Die BAG weist darauf hin, dass Fanprojekte seit ihrer Gründung vor über 40 Jahren erfolgreich daran arbeiten, gewaltbereite Auseinandersetzungen zu verhindern und ein positives Umfeld für alle Stadionbesucher*innen zu schaffen. Durch präventive Maßnahmen, Bildungsangebote und  Zusammenarbeit mit Vereinen und Sicherheitsbehörden tragen sie maßgeblich dazu bei, dass Fußballspiele zu einem Ort des gemeinsamen Erlebens werden.

„Es ist enttäuschend, dass bei der Pressekonferenz nicht auf die positiven Effekte unserer Arbeit eingegangen wurde“, so Mattis Nüsse, ein weiterer BAG-Sprecher. „Stattdessen wird ein Bild gezeichnet, das den komplexen Herausforderungen im Fußballumfeld nicht gerecht wird. Wir fordern eine differenzierte Betrachtung und eine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Gegebenheiten.“

Die BAG der Fanprojekte appelliert an alle Beteiligten, die wertvolle Arbeit der Fanprojekte ernst zu nehmen, in zukünftigen Diskussionen angemessen zu berücksichtigen und nicht für Verunsicherung durch Forderungen nach Wirksamkeitsanalysen zu sorgen. Nur durch einen konstruktiven Dialog, wie er standortbezogen in z.B. den Stadionallianzen stattfindet, können nachhaltige Lösungen gefunden werden zu Themen wie zum Beispiel Regelverletzungen, Gewalt, Stadionverboten, Diskriminierungen oder auch sexualisierter Gewalt.

Kontakt für Rückfragen: info@bag-fanprojekte.de


PM: Strafbefehl gegen Mitarbeitende des Fanprojekts Karlsruhe – BAG: „Ein Frontalangriff auf die Soziale Arbeit!“

Der Rechtsstreit um die Folgen einer Pyro-Aktion in Karlsruhe für das dortige Fanprojekt ist um ein trauriges Kapitel reicher: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen die Mitarbeitenden einen Strafbefehl über 120 Tagessätzen à 60€ wegen Strafvereitelung veranlasst. „Dieser Strafbefehl macht uns fassungslos. Er ist ein frontaler Angriff auf das Berufsfeld der Sozialen Arbeit“, zeigt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) in einer ersten Stellungnahme entsprechend schockiert.

 

Der Karlsruher Rechtsstreit hatte zum Ende des vergangenen Jahres bundesweit Schlagzeilen gemacht: Nachdem die hauptamtlich Mitarbeitenden des sozialpädagogischen Fanprojektes nach einer Pyro-Aktion im Karlsruher Stadion eine professionelle Aufarbeitung mit den Fans initiiert hatten, versuchte die dortige Staatsanwaltschaft, hieraus Informationen für das laufende Verfahren zu gewinnen und lud das Karlsruher Fanprojekt als Zeug*innen vor. Die Mitarbeitenden verweigerten jedoch, mit Verweis auf die zugesagte Vertraulichkeit der Gespräche, die Aussage. Zuletzt stand deshalb sogar eine Beugehaft für die Fanprojekt-Mitarbeitenden im Raum, um die Aussagen zu erzwingen. Diese Beugehaft konnte jedoch in letzter Sekunde abgewendet werden.

„Der Versuch der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die professionelle Arbeit des Fanprojekts Karlsruhe, die sich einem sensiblen Thema vor Ort mit einem sozialpädagogischen und moderierenden Ansatz genähert hat, nun als eine Strafvereitelung darzustellen, ist hochgradig perfide und juristisch nicht begründbar“, so die BAG Fanprojekte weiter. „Die Grundpfeiler der Sozialen Arbeit, nicht nur bei Fußball-Fanprojekten, sind Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Freiwilligkeit gegenüber der Zielgruppe – also jenen Menschen, mit denen wir pädagogisch und präventiv gemäß unseres Auftrags arbeiten. Nur wenn dieses Vertrauensverhältnis aufrechterhalten wird, können Fanprojekte nachhaltig Arbeit gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung leisten. Dies findet seit Jahrzehnten bundesweit Anerkennung.“

Das Agieren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe unterstreiche einmal mehr, wie dringend ein Zeugnisverweigerungsrecht (ZVR) für die Soziale Arbeit gebraucht werde: „Das Berufsbild hat sich weiterentwickelt und die jetzige Ampel-Koalition muss nach dem ‚Fall Karlsruhe‘ der Sozialen Arbeit die gesetzliche Möglichkeit verschaffen, die Aussage in sensiblen Fragen verweigern zu dürfen. Es darf nicht der Willkür einzelner Staatsanwälte überlassen sein, ob sie die Arbeit von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen als professionellen Ansatz würdigen, oder ob sie hieraus im schlimmsten Fall sogar Straftaten konstruieren“, fordert die BAG Fanprojekte.

Zuletzt dürfe auch das persönliche Schicksal der Kolleginnen und Kollegen aus Karlsruhe nicht vergessen werden: „Hier geht es um Menschen, die seit Monaten auch im Privaten einem enormen Druck der Justiz ausgesetzt und mit einer Vorstrafe bedroht sind – und das nur, weil sie ihren Beruf nach fachlichen Standards ausgeübt haben. Es ist unfassbar, dass Menschen im Jahr 2024 für ihre anerkannte und nachhaltig wirksame Arbeit strafrechtlich belangt werden können.“

Die BAG Fanprojekte steht daher geschlossen hinter den Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe. Ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen.

Kontakt: info@bag-fanprojekte.de


Pressemitteilung: Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit nötiger denn je

Staatsanwaltschaft Karlsruhe lässt Verfahren nicht ruhen:
Strafvereitelung gegen Fanprojekt-Mitarbeiter*innen steht im Raum –
Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit nötiger denn je!

Es dürfte ein trauriges Novum in der Bundesrepublik Deutschland sein: Im aktuellen Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem dortigen Fanprojekt hat die Staatsanwaltschaft zwar nun doch keine Beugehaft gegen die Fanprojektler*innen beantragt, setzt die Kolleg*innen jedoch weiterhin unter Druck. Es wird geprüft, ob ein Verfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung eröffnet wird. Weil sie das besondere Vertrauensverhältnis zu ihrer Zielgruppe, wohl dem zentralen Grundpfeiler der Sozialen Arbeit, nicht auf das Spiel setzen können und wollen, sind hauptamtliche Mitarbeitende aus diesem Bereich weiterhin mit rechtlichen Konsequenzen bedroht. Und das nur, weil sie kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen.

„Es ist absurd, dass die Staatsanwaltschaft hier keine Ruhe geben will“, erklärt Matthias Stein, Sprecher des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ). „Nicht nur, weil Kolleg*innen persönlich betroffen sind. Sondern auch, weil hier offenkundig ein Exempel statuiert werden soll, dass die grundsätzlichen Errungenschaften der Sozialen Arbeit bundesweit massiv gefährden und zurückwerfen kann.“

Im Zuge ihrer Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Mitarbeitende des Fanprojekts als Zeug*innen vorgeladen. Diese standen somit vor einem unsagbaren Dilemma: Einblicke aus der Aufarbeitung, die ihnen unter dem Gesichtspunkt absoluter Vertraulichkeit im Rahmen ihrer Arbeit gewährt wurden, an Ermittlungsbehörden weiterzugeben, was vergleichbare Formate für die Zukunft wohl unmöglich gemacht hätte, oder zu schweigen. Als professionelle Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit entschieden sie sich für Letzteres, um das Vertrauen, das ihnen ihre junge Zielgruppe entgegengebracht hatte, nicht zu gefährden. „Soziale Arbeit benötigt ein besonderes Vertrauensverhältnis, um ihren Auftrag erfüllen zu können“, unterstreicht Georg Grohmann, ebenfalls Sprecher des BfZ.

Ordnungsgelder waren zunächst die Folge, die Beugehaft stand sehr konkret im Raum. Hierauf verzichtete die Staatsanwaltschaft nun, prüft jedoch die Möglichkeit einer Anzeige wegen Strafvereitelung gegen die Mitarbeiter*innen: „Die Politik muss jetzt handeln! Der aktuelle Fall zeigt leider auf eine inzwischen dramatische Art und Weise, wie essenziell ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit ist. Das unterstreichen auch unsere verschiedenen Netzwerkpartner*innen und die Wissenschaft seit langem.“, so Georg Grohmann. „Wir Hauptamtlichen in der Sozialen Arbeit brauchen eine Möglichkeit, uns und die Professionalität unserer Arbeit zu schützen. Selbstverständlich fordern wir die Staatsanwaltschaft Karlsruhe auch auf, alles dafür zu tun, dass sich die Mitarbeitenden des Fanprojekts endlich wieder auf ihre Arbeit mit ihrer Zielgruppe konzentrieren können. Ein solcher Fall darf sich unter keinen Umständen wiederholen“, macht Matthias Stein abschließend deutlich.

Kontakt zu den Sprechern des BfZ:

Matthias Stein
ms@fanprojekt-jena.de
0173-3970701

Georg Grohmann
grohmann@bag-streetwork.de
0157-71418265



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