Soziale Arbeit hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm professionalisiert und weiterentwickelt, dies gilt insbesondere auch für die Soziale Arbeit mit Fußballfans. Die Vertrauensbeziehung zwischen den Klient*innen und den Sozialarbeiter*innen ist der Grundsatz für eine gelingende Arbeit. Dieser Grundsatz muss zwingend durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützt werden, wie der aktuelle Fall unserer Kolleginnen und Kollegen aus Karlsruhe noch einmal verdeutlich. Deshalb möchten wir uns uneingeschränkt der Stellungnahme des „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ anschließen und fordern ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit!
Im folgenden teilen wir hier die Stellungnahme des „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der „Sozialen Arbeit“.
Fast im Knast?! – Stellungnahme zu Vorladungen der Karlsruher
Fanprojekt-Mitarbeitenden
Ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit ist dringend notwendig, wie ein aktueller Fall in Karlsruhe zeigt. Dort sehen sich die Mitarbeiter*innen des Fanprojektes Karlsruhe momentan einer beruflich wie privat extrem belastenden Situation ausgesetzt.
Fanprojekte arbeiten im Rahmen des NKSS (Nationales Konzept Sport und Sicherheit) und leisten in Fanszenen Soziale Arbeit auf Grundlage der §§ 11 & 13 des SGB VIII.
Im Nachgang der Geschehnisse beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli am 17. Spieltag gelang es den Karlsruher Mitarbeiter*innen, intensive Reflexionsprozesse zu begleiten, Aufarbeitung zu ermöglichen und Konfliktparteien an einen Tisch zu bringen, um Versöhnung zu ermöglichen und Verhaltensänderungen anzustoßen. Dies alles war nur möglich, weil die Mitarbeiter*innen durch gute Soziale Arbeit über Jahre ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Fanszenen aufgebaut haben.
Dies ist ihr gesellschaftlicher Auftrag – dessen vorbildhafte Erfüllung hier nun zum Grund wird, dass sie momentan einer zeugenschaftlichen Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ausgesetzt sind. Preisgegeben werden sollen Inhalte aus den Gesprächen im Nachgang des Spieltages, die durch ein besonderes Vertrauen geprägt und überhaupt nur dadurch möglich waren.
Aus gutem Grund sieht das Gesetz im §203 des StGB für Sozialarbeitende eine Schweigepflicht vor, deren Verletzung mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann. Soziale Arbeit findet in vielen Fällen mit Menschen und Gruppen statt, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden oder deviante Verhaltensweisen zeigen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Wie sollen denn ganzheitliche Hilfsangebote aussehen, wenn die Beteiligten nicht offen reden können und Sozialarbeitende nur die halbe Wahrheit kennen? Wie soll Vertrauen überhaupt entstehen, wenn stets darauf geachtet werden muss, was man im vertraulichen Gespräch preisgibt? In Karlsruhe wird gerade versucht, diesen Kernbereich der Sozialen Arbeit zu nutzen, um strafprozessuale Erkenntnisse zu gewinnen.
Das besondere Vertrauen, welches eine gelingende Soziale Arbeit überhaupt erst ermöglicht, durch das Brechen der Schweigepflicht zu zerstören, hat weitreichende Auswirkungen über den Einzelfall hinaus. Die Geschehnisse in Karlsruhe betreffen also nicht nur die Mitarbeiter*innen vor Ort und auch nicht nur die aufsuchende und mobile Sozialarbeit mit jugendlichen und heranwachsenden Fußballfans, sondern gefährdet alle Bereiche der Sozialen Arbeit, denen ein besonderes
Vertrauensverhältnis zugrunde liegt.
Das Streben nach strafprozessualem Erkenntnisgewinn aus Inhalten vertraulicher Gespräche im Rahmen von Sozialer Arbeit macht solche Gespräche unmöglich.
Die Androhung von Ordnungsgeld und Beugehaft macht diese Arbeit für Mitarbeiter*innen unzumutbar.
Wir fordern die Politik auf, das besondere Vertrauensverhältnis als notwendiges und schützenswertes Gut der Sozialen Arbeit endlich anzuerkennen. Schaffen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche die Fachkräfte der Sozialen Arbeit benötigen, um ihren öffentlichen Auftrag erfüllen zu können. Beenden Sie die Farce, dass Fachkräfte ihrem Auftrag nicht nachkommen können, ohne ihre Freiheit zu riskieren.
Die Soziale Arbeit braucht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Jetzt!
Kontakt zu den Sprechern des BfZ:
Matthias Stein Georg Grohmann
ms@fanprojekt-jena.de grohmann@bag-streetwork.de
0173-3970701 0157-71418265
www.zeugnis-verweigern.de
Als Arbeitskreis Stadionverbote und Repression der BAG-Fanprojekte erreichen uns seit Jahresbeginn 2023 zunehmend Berichte von polizeilichen Übergriffen und Drohungen gegenüber Mitarbeiter*innen der Fanprojekte, die nun mit den Ereignissen rund um das Fanprojekt Karlsruhe um einen neuen bitteren Höhepunkt reicher geworden sind.
Angedrohte Stürmung von Fanprojekt-Räumen, Abhörmaßnahmen, das gezielte Auslesen von Smartphones, auf denen sich auch Nachrichten mit Fanprojekten-Mitarbeiter*innen befinden oder körperliche Angriffe auf Mitarbeitende im Rahmen ihrer Arbeit, Personalienaufnahmen bei dienstlichen Gelegenheiten, aber auch eine zunehmende Anzahl an Vorladungen durch die Polizeien der Länder gehören nicht mehr nur an einzelnen Orten zum Alltag von Fanprojekten.
Wir nehmen diese Maßnahmen mehr und mehr als polizeiliche Eingriffe in die Arbeit der sozialpädagogischen Fanprojekte wahr.
Da im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB Vlll) eine vertrauliche und anonyme Kontaktaufnahme zu sozialpädagogisch arbeitenden Institutionen garantiert ist und diese zudem auf freiwilliger Basis basiert, müssen wir feststellen, dass das aktuelle Verhalten der Polizeien der Länder und des Bundes unseren Auftrag maßgeblich torpediert und womöglich nachhaltig schadet:
Wieso sollten sich betroffene Fans mit uns in Verbindung setzen, wenn Vertraulichkeit als Basis für das in uns gesetzte weitergehende Vertrauen nicht gewährleistet werden kann? Wie sollten Fanprojekte Angebote aus dem Kontext des Täter-Opfer-Ausgleichs unterbreiten, die dann wiederum aus Smartphones ausgelesen werden? Wieso sollten Fanprojekte die Anreise zu Auswärtsspielen begleiten, wenn bei Regelverletzungen der Fans (und diese streiten wir keines Wegs ab) der Einfachheit halber zunächst mal die Mitarbeitenden vorgeladen werden?
Wir sind keine Gehilf*innen der Polizeien, sondern Sozialarbeiter*innen im Auftrag der Kommunen, der Länder und des Fußballs.
Wir bieten jugendlichen und jungen Erwachsenen Fans Unterstützung und Begleitung an. Wir haben eigene Räume und leisten aufsuchende soziale Arbeit im Kontext Fußball. Wir sind qualifizierte und professionelle Fachkräfte der sozialen Arbeit. Wir sind nah an der Lebenswelt Fußball und bewegen uns in einem komplexen Netzwerk vieler verschiedener Institutionen.
Wir fordern deshalb das Zeugnisverweigerungsrecht auch für die Soziale Arbeit.
Der Arbeitskreis Stadionverbote & Repressionen ist ein Zusammenschluss aus Kolleg*innen der sozialpädagogischen Fanprojekte mit besonderer Expertise in den besagten Themen. Neben der Schulung für Fanprojekt-Mitarbeiter*innen, kollegialer Beratung von Fanprojekten und gelegentlich auch bei Vereinen entsteht ein guter Überblick über aktuelle Entwicklungen. Der Arbeitskreis entsendet für die BAG Fanprojekte eine Vertretung in den Expertenrat Stadionverbote des DFB.
„Folgend möchten wir eine Einordnung der Geschehnisse in Wolfsburg aus der Sicht der Mitarbeitenden des Fan-Projekts Bremen e.V. geben. Über die Maßnahmen am Wolfsburger Hauptbahnhof wurde schon von der Grün-Weißen Hilfe, von Werder Bremen und der regionalen und überregionalen Presse berichtet. Nach unseren Beobachtungen vor Ort stellen auch wir uns die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.“ […]
fanprojektbremen.de/stellungnahme (Download – PDF Format)
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG)
Dass der Bundesgerichtshof (BGH) heute (04.11.21) dem Deutschen Fußballbund (DFB) in der Frage „Zur Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger“ bezüglich seiner Verbandsstrafen und der Umsetzung des Verbandsrechts Recht gibt, damit konnte man rechnen. Die Begründung aber, die dem Urteil zugrunde liegt ist aus Sicht professioneller Fanarbeit mindestens zu hinterfragen. „Geldstrafen als Prävention zu bezeichnen und damit ihre Wirkungen auf Vereine und Fans zu erklären, ist nur schwer nachvollziehbar“, kommentiert die Sprecherin der BAG der Fanprojekte Sophia Gerschel das Urteil des BGH.

„Die Begründung, dass diese Geldstrafen keine Strafen sind, sondern als Prävention verstanden werden sollen, können wir als Vertreter*innen der Fanarbeit nicht nachvollziehen“, so die Fanprojekte-Sprecherin weiter. Es werden vom DFB-Sportgericht Strafen ausgesprochen, die von den Vereinen getragen werden müssen. So kommt die gängige Praxis in der Sportgerichtsbarkeit zumindest bei Fans und Vereinsvertreter*innen an. Diese Art und Weise des Verbandsrechts führt in der Realität nicht dazu, dass dadurch mehr konstruktive Kommunikation und Austausch zwischen Fans und Vereinen stattfindet. Viel mehr werden hier „Schuldige“ gesucht und Verantwortung übertragen. Prävention findet vor den Spielen, unter der Woche, während der Spiele im Dialog mit den Fans, der professionellen Fanarbeit und den Vereinen statt. Hier werden Beziehungen und Vertrauen aufgebaut, die dazu führen, dass präventiv mit Fans, Verein und auch anderen Institutionen gearbeitet werden kann. Dem entgegenstehend suchen Vereine inzwischen nach Wegen, die „Geldstrafen“ an Fans und Einzelpersonen weiterzureichen. Strafen, die im Verhältnis zu Vereinen in ihrer Höhe ausgesprochen werden und dann, ohne Anpassung an die Verhältnisse, auf Einzelpersonen umgelegt werden. Diese Bestrebungen unterminieren jedwede präventive Wirkung von Sanktionen. Dabei gehen Vereine in keinen konstruktiven Dialog mit Fans, sondern setzen den bestehenden Austausch mit den Fans aufs Spiel und gehen die Gefahr ein, die Kommunikationsstrukturen damit zu schwächen.
Eine weitere fehlgehende Argumentation des Gerichts bezieht sich auf die Sicherheitsvorkehrungen. Vereine müssen schon jetzt unzählige sicherheitsrelevante Maßnahmen umsetzen, um am Spielbetrieb teilnehmen zu können. Immer mit der Konsequenz, dass Fans weiter eingeschränkt und intensiver überprüft werden! Egal ob am Einlass, bei Tickets, mit Kameraüberwachung uvm. Zu begründen, dass Geldstrafen präventiv Vereine dazu animieren, noch mehr Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, lässt alle Bemühungen und bestehenden Konzepte unbeachtet und die Konsequenzen dieser Maßnahmen für alle Zuschauer*innen außer Acht.
Geldstrafen sind Strafen. Die präventive Wirkung von Strafen auf zukünftiges Verhalten ist nachweislich fraglich. Prävention setzt vor dem Verhalten an und arbeitet mit Aufklärung, Sensibilisierung und Kommunikation. Strafe kommuniziert nicht, Strafe verurteilt. Genauso wie Geldstrafen die Vereine verurteilt und zukünftige Prävention durch den finanziellen Aufwand sogar verhindern kann, weil die Vereine Geld in Strafen investieren müssen und für die präventive Arbeit nicht mehr aufwenden können.
„Unabhängig des getroffenen Urteils sind wir, die BAG der Fanprojekte, nach wie vor der Ansicht, dass Dialog, Austausch, Wertschätzung und Wahrnehmung der Interessen von Fußballfans nach wie vor die grundlegende Aufgabe der Vereine, der professionellen Fanarbeit und der Verbände ist. Prävention findet vor, während und nach den Spielen, in einem langfristigen Austausch und entsprechender Beziehungsarbeit statt, unabhängig von Strafen oder eventuellem Fehlverhalten, so die Vertreterin der Fanprojekte.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) begrüßt die neuen Beschlüsse des DFB-Präsidiums bezüglich der Fanprojektfinanzierung.

Am 11. September 2020 beschloss der DFB zunächst, die Finanzierung der Fanprojekte bis Mitte des Jahres 2022 auf dem Ausgabenniveau von 2020 einzufrieren und keine neuen Fanprojekte in seinem Zuständigkeitsbereich zu finanzieren. Das hätte einige Standorte unmittelbar vor Haushaltsschwierigkeiten gestellt und teils weit fortgeschrittenen Gespräche zur Neugründung – gerade in Ingolstadt- ad absurdum geführt.
Die aktuelle Finanzierungsrichtlinie hat nun Gültigkeit bis Ende 2022. Bis dahin wird es keine Kürzungen geben. Der DFB beteiligt sich weiterhin mit 50% an der Finanzierung der Fanprojekte. Zudem wurde beschlossen, dass die Einrichtung neuer Fanprojektstandorte wie beispielsweise Ingolstadt oder Würzburg möglich sind.
Dieser Beschluss sichert vorerst nicht nur die Fanprojekte, die in die Zuständigkeit des DFB fallen (alle Fanprojekte mit einem Bezugsverein unterhalb der ersten beiden Ligen), sondern ist insbesondere eine wichtige Grundlage für die weiterführenden intensiven Diskussionen und Prozesse, um die Fanprojektarbeit auch über das Jahr 2022 hinaus zu sichern und das einzigartige Netzwerk der sozialpädagogisch arbeitenden Fanprojekte zu stärken. Am Ende dieses Prozesses muss unweigerlich eine bedarfsgerechte Förderung aller Fanprojekte nach dem NKSS stehen.
Einmal mehr wird deutlich, wie wichtig die Soziale Arbeit mit Fußballfans und die Anliegen der Fans in der Vergangenheit waren, heute sind und auch in der Zukunft bleiben müssen. Unabhängig der Spielklasse des Bezugsvereins der Fans und der Fanprojekte.
BAG Sprecher*in
Sophia Gerschel und Christian Keppler
Karlsruhe / Jena 27.04.20
PM: Fanprojekte raten zu Dialog statt voreiligen Schlüssen

Unabhängig der Entscheidung, ob es Geisterspiele geben wird oder nicht, ist es sicherlich nicht zielführend, Zukunftsszenarien zu konstruieren, die tendenziell in eine Richtung gehen: Vorverurteilung einer ganzen gesellschaftlichen Gruppe. Niemand kann im Moment sagen, wie es im Fußballgeschäft weitergehen wird. Alle interessierten Parteien warten auf die behördlichen Entscheidungen. (mehr …)
„FCM-Fanprojekt: Scharfe Kritik an Polizeieinsatz in Bochum“
mdr.de/sport/fanprojekt/magdeburg
Kommentar von Oliver Leiste (MDR SACHSEN-ANHALT)
„Etwas mehr Zurückhaltung, Polizei NRW!“
mdr.de/sport/kommentar (mehr …)
Der Caritasverband Paderborn e.V. sucht für das Fanprojekt Paderborn zum 01.07.2019 im Rahmen einer unbefristeten Stelle (mind. 29,25 Std/Woche) eine
Leitung Fanprojekt Paderborn (m/w/d)
Das Fanprojekt-Team versteht sich als Ansprechpartner*in für alle jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 12 und 27 Jahren die sich im Umfeld des SC Paderborn 07 bewegen. Ziele der sozialpädagogischen Arbeit sind die Förderung und die Vermittlung zwischen den Fußballfans, dem Verein sowie den Ordnungs- und Kontrollbehörden. (mehr …)
[…] „In der Aufarbeitung der Vorfälle kritisieren die Verantwortlichen des Clubs und des Fanladens St. Pauli den Einsatz von Pfefferspray in einem geschlossenen Zugwaggon durch die Polizei während einer Auseinandersetzung zwischen mitreisenden St. Pauli-Fans und Polizeibeamten sowie das spätere, stundenlange „Einkesseln“ von rund 250 Fans als unverhältnismäßig. Darüber hinaus kritisieren Verein und Fanladen die Tatsache, dass eine große Gruppe für das vermeintliche Fehlverhalten Einzelner in Sippenhaft genommen worden ist.“ […]
stpauli-fanladen.de/stellungnahme
Fanprojekt Berlin
[…] „Die aus dem Eingreifen der Polizei resultierenden gewalttätigen Ausschreitungen und massiven Sachbeschädigungen durch Hertha-Fans verurteilen wir aufs Schärfste. Allerdings müssen wir an dieser Stelle sicherstellen, dass die Fans zu keinem Zeitpunkt mit Eisenstangen auf Polizisten losgegangen sind. Vielmehr wurden die in der Fanszene üblichen langen, dünnen Plastikrohre als Wurfgeschosse verwendet. Unserer Meinung nach hätte eine auf Deeskalation setzende Polizei-Einsatzstrategie eine so brisante Situation gar nicht erst entstehen lassen. Wir teilen die Ansicht, dass Stadien keine rechtsfreien Räume sind und sein dürfen, sehen im konkreten Fall die Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes allerdings nicht gewahrt. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass Polizeigewalt nicht dazu beiträgt, das Verwenden von Pyrotechnik im Stadion wirksam einzudämmen oder gar zu verhindern.“ […]
(mehr …)