erstellt am: 18 Mai, 2020 | Kategorie(n): BAG Allgemein

Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e. V.

[…] Die Fachkräfte von Streetwork/ Mobiler Jugendarbeit stehen den Adressat*innen als verlässliche Ansprechpartner*innen zur Seite und pflegen den Kontakt. Ziel ist es, weder den Zugang noch den Kontakt zu den Adressat*innen zu reduzieren oder gar zu verlieren und – auch für neue Kontakte – präsent und ansprechbar zu sein. Die Kontaktaufnahme und -pflege findet derzeit sowohl über digitale Kanäle als auch über „Face-to-Face“-Begegnungen statt. Dabei entwickeln die Fachkräfte einerseits neue, kreative Ideen und innovative Lösungen und schaffen es andererseits „klassische“ Methoden des Arbeitsansatzes bedarfsorientiert und bedarfsgerecht an die aktuelle Situation anzupassen. Die in den fachlichen Standards1 formulierten, handlungsleitenden Arbeitsprinzipien gelten auch in Zeiten von Corona:

Aufsuchende Arbeit im öffentlichen Raum
Durch die Aufsuchende Arbeit im öffentlichen Raum werden Menschen erreicht, die sich dort nach wie vor häufig aufhalten, insbesondere auch diejenigen, die über digitale Angebotsformate nicht oder nur schwer erreicht werden können oder auch wollen. Die Fachkräfte sind im Sozialraum präsent und ansprechbar und leisten gezielt Aufklärungs-, Informations- und Unterstützungsarbeit bis hin zur Krisenintervention vor Ort.
Für die Aufsuchende Arbeit im öffentlichen Raum gilt es – wie auch in Zeiten vor Corona – keine ordnungspolitischen Aufträge anzunehmen. Verstöße gegen Aufenthalts- und Ausgangsbeschränkungen oder Kontaktverbote zu melden, zu kontrollieren oder gar Sanktionen durchzusetzen, gehört nicht zum Aufgabenprofil sozialpädagogischer Fachkräfte. Ein solches Vorgehen stellt die auf Vertrauen basierte Beziehung zwischen der Fachkraft und den Adressat*innen in Frage und ist nicht mit den fachlichen Arbeitsprinzipien vereinbar. […]

bag-streetwork.de/positionspapier


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