Aktuelles

Stellenausschreibung: Mainz

Das Fanprojekt Mainz e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in (m/w/d) Vollzeit
(39 Std./Woche), zunächst befristet für 2 Jahre.

Das Fanprojekt Mainz e.V. ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und arbeitet nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS).
Ziele des Fanprojekts sind die Förderung einer positiven Fankultur, die Stärkung demokratischer Werte, die Vermittlung zwischen der fußballbegeisterten Jugendszene und den Vereinen, Ordnungs- und Kontrollbehörden, Medien sowie der Öffentlichkeit. Dabei nehmen Streetwork, Einzelfallhilfe, soziale Gruppenarbeit, Begleitung bei Auswärtsfahrten sowie die Stärkung und Förderung der Fans bei der Selbstorganisation und der Interessenausgleich mit den Vereinen einen breiten Raum im Fanprojekt ein.

Zu den Aufgabenbereichen gehören:
• Aufsuchende Jugendsozialarbeit (Streetwork) mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Fanumfeld des 1.FSV Mainz 05 e.V.
• Begleitung und Teilnahme an Heim- und Auswärtsspielen des 1. FSV Mainz 05
• Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Prävention von rechtem Gedankengut und Rechtsextremismus

Wir erwarten:
• Abgeschlossenes Hochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation
• Interesse an Subkulturen, Fangruppierungen und deren Wechselwirkungen zu Schnittstellen der
Fußballkultur
• Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (überwiegend nachmittags und am Wochenende)
• Fähigkeit zur Konfliktbewältigung
• gute organisatorische, konzeptionelle und kommunikative Fähigkeiten
• soziale Kompetenz
• Teamfähigkeit, Engagement, Belastbarkeit
• Sichere Kenntnisse der gängigen MS Office-Produkte

Für die Arbeit im Team des Fanprojektes wünschen wir eine/n engagierte/n und kommunikative/n Kollegin/en. Sie erhalten eine leistungsgerechte Vergütung in Anlehnung an den TV-L. Die Stelle ist unter Vorbehalt der Projektfinanzierung als befristete Vollzeitstelle ausgeschrieben.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen schicken Sie bitte bis zum 01.07.2024 an:

Fanprojekt Mainz e.V.
z. Hd. Herrn Christian Viering
Weisenauer Str.15
55131 Mainz
oder per Mail an: info@fanprojekt-mainz.de


Wir bedauern das Aus des Fanprojekts Neustrelitz

Logo BAG Fanprojekte

Der 30. April 2024 wird in die Geschichte der bundesweiten Fanprojekt-Landschaft eingehen – wenn auch auf eine Art und Weise, die wir uns alle wohl gern erspart hätten. Denn am 30. April 2024 muss mit dem Fanprojekt Neustrelitz erstmals ein Projekt aus finanziellen Zwängen seine Arbeit einstellen.

Neun Jahre hatten die Kolleginnen und Kollegen am dortigen Standort wichtige Sozialarbeit mit jungen Menschen der dortigen Fanszene geleistet. Eine Arbeit, die an einem kleinen Standort wie eben Neustrelitz einen unschätzbaren Wirkungsgrad hat und fester Bestandteil des dortigen Alltags junger Menschen war.

Umso unverständlicher ist es, dass der dortige Standort nach alleiniger Entscheidung des Trägers seine Arbeit nun beenden muss. Das ist ein Novum und aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) ein trauriger Einschnitt.

Wie keine andere Sportart begeistert der Fußball junge Menschen, lockt von Neustrelitz bis Oberhausen, von Hamburg bis München Jugendliche in die Stadien, lässt sie teilhaben an sportlichen und gesellschaftlichen Prozessen. Dass nun ausgerechnet in diesem, aus der Gesellschaft kaum wegzudenkenden, Bereich soziale Einrichtungen in finanziell akute Schieflage geraten, ist kaum erklärbar. Mehr denn je ist es an der Zeit, die Mittel für Fanprojekte auskömmlich zu gestalten! Der Fall Neustrelitz darf sich in keinem Fall wiederholen – und natürlich steht die BAG der Fanprojekte solidarisch an der Seite der dortigen Kolleginnen und Kollegen. Ihr habt phantastische Arbeit geleistet, wart und bleibt ein wichtiger Bestandteil unseres Netzwerks!

Logo FP Neustrelitz


Jahrestagung der BAG der Fanprojekte in Oberhausen

Sozialpädagogische Fanprojekte fordern Ausweitung der Finanzierungsbereitschaft

So lautete auch passend der Titel zur Tagung “Financial Fairplay – Qualität in der sozialpädagogischen Fanarbeit nachhaltig sichern“. Vor dem Hintergrund gesellschaftlich herausfordernder Zeiten treffen sich die Mitarbeitenden der bundesweiten Fußball-Fanprojekte zur 30. Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) derzeit im Zentrum Altenberg in Oberhausen: „Die Soziale Arbeit mit Fußballfans wird immer wichtiger, der Bedarf steigt rasant. Es braucht daher eine zeitnahe Ausweitung der Finanzierungsbereitschaft für Fanprojekte“, forderten Stella Schrey und Florian Kovatsch, Sprecher*innen des BAG-Westverbunds, anlässlich der Eröffnung der Tagung am Dienstag, 19. März.

Etwa 130 Fanprojekt-Mitarbeitende aus dem gesamten Bundesgebiet sind für insgesamt drei Tage nach Oberhausen gereist und werden sich in verschiedenen Workshops inhaltlich fortbilden. Bei der Auftaktveranstaltung am Dienstag durften außerdem Vertreter*innen des DFB und DFL, die Koordinationsstelle der Fanprojekte (KOS), die Stadt Oberhausen, das CVJM Oberhausen, die LAG der Fanprojekte NRW sowie eine Vertreterin des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen begrüßt werden. Alle angereisten Fanprojekt-Mitarbeiter*innen erhoffen sie sich von der Tagung, die unter dem Motto „Financial Fairplay – Qualität in der sozialpädagogischen Fanarbeit nachhaltig sichern“ stattfindet, eine grundlegende Signalwirkung: „Die Soziale Arbeit im Fußball hat sich professionalisiert und kontinuierlich weiterentwickelt, Fanprojekte genießen ein hohes Ansehen in ihrer Zielgruppe. Gleichzeitig belasten Inflation und steigende Kosten die Standorte zunehmend. Wir brauchen daher nachhaltige Lösungen, um den Fanprojekt-Standorten und ihren Mitarbeitenden Planungssicherheit geben zu können. Wenn einzelne Standorte ihre Arbeit einzig und alleine aufgrund finanzieller Belastungen einschränken oder ganz aufgeben müssten, ist das ein fatales Signal“, betonen Schrey und Kovatsch. Die Tagung in Oberhausen solle daher ein Aufruf sein, die Fanprojektarbeit langfristig zu sichern und für ihre Professionalität angemessen auszustatten. Schließlich sei die Rolle von Fanprojekten als Brückenbauer zwischen jungen Menschen und ihrem sozialen Umfeld, Vereinen, Verbänden sowie Polizei wichtiger denn je. Dass der Nationale Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS) eine entsprechende Arbeitsgruppe zur Fanprojektfinanzierung gegründet habe, sei daher ein Schritt in die richtige Richtung: „Wir sind uns sicher, dass sich die aktuellen Mittelgeber – Verbände, Kommunen und Länder – der Bedeutung und Wirksamkeit von Fanprojektarbeit bewusst sind. Jetzt muss die Förderkulisse endlich der Realität angepasst werden“, so Schrey und Kovatsch.

Zuletzt nutzten die Teilnehmenden den Tagungsauftakt für ein Zeichen der Solidarität mit den Kolleginnen und Kollegen des Fanprojekts Karlsruhe. Diese hatten zuletzt Strafbefehle erhalten, weil sie im Rahmen ihrer professionellen Tätigkeit erhaltenes Wissen aus einem zugesagt geschützten Raum nicht an Ermittlungsbehörden weitergeben wollten: „Diese traurige Eskalation demonstriert mehr denn je, dass die Soziale Arbeit endlich ein Zeugnisverweigerungsrecht benötigt. Die gesamte BAG steht daher solidarisch an der Seite der Kolleginnen und Kollegen in Karlsruhe“, unterstrichen Schrey und Kovatsch.

 


Fanprojekte zu Gast im Bundestag

Am 16.11.2023 besuchte der Regionalverbund Ost der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte den Bundestag und führte Gespräche mit den Bundestagsabgeordneten Tino Sorge (CDU) und Boris Mijatović (B90/G). Im Fokus stand das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und insbesondere der Jugend- und Jugendsozialarbeit mit Fußballfans.

Wir bedanken uns für die sehr guten Gespräche und die Gastfreundschaft und freuen uns auf den kommenden Austausch.

Der Besuch im Bundestag fand im Anschluss an die turnusmäßige Sitzung am Vortag des Verbundes im Fanprojekt Babelsberg statt.


Pressemitteilung des Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

Soziale Arbeit hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm professionalisiert und weiterentwickelt, dies gilt insbesondere auch für die Soziale Arbeit mit Fußballfans. Die Vertrauenesbeziehung zwischen den Klient*innen und den Sozialarbeiter*innen ist der Grundsatz für eine gelingende Arbeit. Dieser Grundsatz muss zwingend durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützt werden, wie der aktuelle Fall unserer Kolleginnen und Kollegen aus Karlsruhe noch einmal verdeutlich.
Deshalb möchten wir uns uneingeschränkt der Stellungnahme des „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ anschließen und fordern ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit!

Im folgenden teilen wir hier die Stellungnahme des „Bündnis für ein Zeugnisverweiherungsrecht in der „Sozialen Arbeit“.

Fast im Knast?! – Stellungnahme zu Vorladungen der Karlsruher
Fanprojekt-Mitarbeitenden

Ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit ist dringend notwendig, wie ein aktueller Fall in
Karlsruhe zeigt. Dort sehen sich die Mitarbeiter*innen des Fanprojektes Karlsruhe momentan einer
beruflich wie privat extrem belastenden Situation ausgesetzt.

Fanprojekte arbeiten im Rahmen des NKSS (Nationales Konzept Sport und Sicherheit) und leisten in
Fanszenen Soziale Arbeit auf Grundlage der §§ 11 & 13 des SGB VIII.

Im Nachgang der Geschehnisse beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli am 17. Spieltag gelang es den
Karlsruher Mitarbeiter*innen, intensive Reflexionsprozesse zu begleiten, Aufarbeitung zu ermöglichen
und Konfliktparteien an einen Tisch zu bringen, um Versöhnung zu ermöglichen und
Verhaltensänderungen anzustoßen. Dies alles war nur möglich, weil die Mitarbeiter*innen durch gute
Soziale Arbeit über Jahre ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Fanszenen aufgebaut haben.

Dies ist ihr gesellschaftlicher Auftrag – dessen vorbildhafte Erfüllung hier nun zum Grund wird, dass sie
momentan einer zeugenschaftlichen Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ausgesetzt
sind. Preisgegeben werden sollen Inhalte aus den Gesprächen im Nachgang des Spieltages, die durch
ein besonderes Vertrauen geprägt und überhaupt nur dadurch möglich waren.
Aus gutem Grund sieht das Gesetz im §203 des StGB für Sozialarbeitende eine Schweigepflicht vor,
deren Verletzung mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann. Soziale Arbeit findet in vielen Fällen mit Menschen und Gruppen statt, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden oder deviante
Verhaltensweisen zeigen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen
sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Wie sollen
denn ganzheitliche Hilfsangebote aussehen, wenn die Beteiligten nicht offen reden können und
Sozialarbeitende nur die halbe Wahrheit kennen? Wie soll Vertrauen überhaupt entstehen, wenn stets
darauf geachtet werden muss, was man im vertraulichen Gespräch preisgibt?

In Karlsruhe wird gerade versucht, diesen Kernbereich der Sozialen Arbeit zu nutzen, um
strafprozessuale Erkenntnisse zu gewinnen.

Das besondere Vertrauen, welches eine gelingende Soziale Arbeit überhaupt erst ermöglicht, durch
das Brechen der Schweigepflicht zu zerstören, hat weitreichende Auswirkungen über den Einzelfall
hinaus. Die Geschehnisse in Karlsruhe betreffen also nicht nur die Mitarbeiter*innen vor Ort und auch
nicht nur die aufsuchende und mobile Sozialarbeit mit jugendlichen und heranwachsenden
Fußballfans, sondern gefährdet alle Bereiche der Sozialen Arbeit, denen ein besonderes
Vertrauensverhältnis zugrunde liegt.

Das Streben nach strafprozessualem Erkenntnisgewinn aus Inhalten vertraulicher Gespräche im
Rahmen von Sozialer Arbeit macht solche Gespräche unmöglich.

Die Androhung von Ordnungsgeld und Beugehaft macht diese Arbeit für Mitarbeiter*innen
unzumutbar.

Wir fordern die Politik auf, das besondere Vertrauensverhältnis als notwendiges und schützenswertes
Gut der Sozialen Arbeit endlich anzuerkennen. Schaffen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen,
welche die Fachkräfte der Sozialen Arbeit benötigen, um ihren öffentlichen Auftrag erfüllen zu können.
Beenden Sie die Farce, dass Fachkräfte ihrem Auftrag nicht nachkommen können, ohne ihre Freiheit
zu riskieren.

Die Soziale Arbeit braucht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Jetzt!

Kontakt zu den Sprechern des BfZ:
Matthias Stein                                                                            Georg Grohmann
ms@fanprojekt-jena.de                                                             grohmann@bag-streetwork.de
0173-3970701                                                                              0157-71418265
www.zeugnis-verweigern.de


Zeugnisverweigerungsrecht „endlich“ Thema in Berlin – BfZ schafft Bewusstsein für strukturelles Problem Sozialer Arbeit

Immer wiedwerden Sozialarbeiter*innen durch Polizeidienststellener oder Staatsanwaltschaften vorgeladen, um über die eigene Klientel auszusagen. Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende der Sozialen Arbeit schränkt ihre Wirksamkeit ein und behindert vertrauensvolle, aber essenzielle Beziehungen zu verschiedenen Zielgruppen. Elvira Berndt (Geschäftsführerin Gangway e.V.- Streetwork Berlin) konstatiert dies eindrucksvoll in ihrem Eröffnungsvortrag: „Sozialarbeiter*innen müssen verschwiegen sein. Sie arbeiten mit offenen Armen und ohne äußeren Schutz. Ihr einziges Kapital dabei ist: Vertrauen. Und der einzig wirkliche Schutz, den die Gesellschaft unseren Kolleginnen und Kollegen geben kann, ist der Schutz dieses oft hart und über Jahre erarbeiteten Vertrauens. Es ist an der Zeit, dass die Gesellschaft dies auch tut. Ganz im Sinne des Mottos der heutigen Fachveranstaltung: 50 Jahre sind genug!“

Gemeinsam mit Elvira Berndt, diskutierten Vertreter*innen der Regierungsfraktionen MdB Philipp Hartewig (FDP) und MdB Denise Loop (B90/G) mit dem Leiter des Fanprojekts Dresden Ronald Beć und Rechtsanwalt René Lau in einem von Christoph Ruf (Journalist) moderierten Podiumsgespräch über das fünfzig Jahre alte Urteil des BVerfG sowie aktuelle Perspektiven auf die Frage des dringend notwendigen Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit. Über die gesellschaftspolitische Notwendigkeit des besonderen Schutzes des Vertrauensverhältnisses zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Adressat*innen und der damit einhergehenden politischen Verantwortung waren sich die Podiumsteilnehmer*innen einig. „Das Vertrauensverhältnis ist Grundlage jeglicher fachlichen Arbeit“, so Denise Loop. Philipp Hartewig sieht im Rahmen der Professionalisierung der Sozialen Arbeit eine wachsende Bedeutung des Vertrauensschutzes. Der Status quo des § 53 StPO gefährde jedoch den Erfolg sozialarbeiterischen Handelns. Vor dem Hintergrund des angestrebten Reformprozesses handele es sich nach René Lau auch um einen gesellschaftlichen Aushandlungsprozess, in dem das Spannungsverhältnis zwischen repressiven und solchen staatlichen Interventionen, die offen-unterstützende und resozialisierende Wirkung entfalten können, verhandelt wird. Fachpolitische Debatten müssen intensiviert werden und „Sozialarbeiter*innen müssen sich mit ihrer besonderen Verantwortung auseinandersetzen“, so Ronald Beć.

Soziarbeitende, die für das Ausüben ihrer Profession in Beugehaft gehen würden, sollten aber das letzte Mittel sein, so Matthias Stein (Sprecher des BfZ). In einer Bündnissitzung am folgenden Tag berieten die Mitgliedsorganisationen und Unterstützer*innen wie das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht Teil des politischen Parlamentsdiskurses wird.

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage www.zeugnis-verweigern.de.
Matthias Stein Sprecher des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) ms@fanprojekt-jena.de 0173-3970701

Anbei die Pressemitteilung des BfZ zum Download:

Presseinformation_BfZ_13_10_2022


Pressemitteilung: 28. Jahrestagung der BAG der Fanprojekte

„Es fährt kein Zug nach Nirgendwo – Fanprojektarbeit in ländlichen Räumen“

Unter diesem Titel fand die diesjährige Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) auf dem Rabenberg im Erzgebirge statt. Es war dabei nicht überraschend, dass sich schon auf der Talkrunde zur Eröffnungsveranstaltung die Fragen um Angebotsdichte und Erreichbarkeit, Netzwerkbildung, Anonymität oder politische Strukturen drehten und damit Unterschiede zu großen Metropolenregionen schlagwortartig beschreiben. Und natürlich sind diese Unterschieden den Akteuren Sozialer Arbeit im ländlichen Raum, und damit auch Fanprojekten, wohl bekannt. Doch worin differenziert sich die Arbeit in Dortmund und in Plauen? Was macht es aus, wenn 80.000 oder 5.000 Zuschauer*innen im Stadion sind? Braucht es überhaupt Soziale Arbeit mit Jugendlichen in ländlichen Räumen? Das VIII. Sozialgesetzbuch beantwortet diese Frage gleich im ersten Satz: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Es braucht also nicht über eine Notwendigkeit gesprochen werden, vielmehr muss festgestellt werden, dass die vorhandenen Angebote nicht ausreichen oder schlecht greifen. Klaus Farin kritisierte in seinem Inputreferat im Rahmen der Auftaktveranstaltung in den Zinnkammern Pöhla e.V., das seit Jahren dieselben Fehler begangen würden. Jugendliche werden schlecht einbezogen, können nicht mitbestimmen und ihre Bedürfnisse werden von Erwachsenen eher vermutet als tatsächlich gemeinsam mit ihnen identifiziert. So würde beispielsweise in keinem einzigen Beirat der Verkehrsverbünde auch nur ein*e Jugendliche*r sitzen, und das, wo gerade die schlechte Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr eine große Herausforderung für junge Menschen ist. Dieser Umgang der Erwachsenenwelt mit jungen Menschen ist schwer verständlich, sind doch gerade ländlichere Gebiete auf die Jugendlichen angewiesen. Und die wollen, aktuellen Studien zufolge, auch gerne bleiben. Fanprojekte haben an dieser Stelle entscheidende Vorteile. Die Leidenschaft für Fußball und einen Verein verbindet und bringt junge Fans aus der Region in den Stadien zusammen. Eine ideale Voraussetzung für die Kontaktaufnahme und Beziehungsarbeit durch die Sozialarbeiter*innen gerade in Regionen, wo es wenig vergleichbare Angebote Sozialer Arbeit gibt. Die Fansozialarbeit orientiert sich mit ihren partizipativen und offenen Angeboten an den Bedarfen der Fans und ihrer Lebenswelt. Dabei reicht das Portfolio von Beratungsangeboten, über das zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten und weiterer Infrastruktur, Outdooraktivitäten oder U18-Fahrten zu Auswärtsspielen. Damit sind Fanprojekte – gerade in ländlichen Räumen – ein unverzichtbarer Bestandteil der ausgedünnten Hilfelandschaft, darüber waren sich die Podiumsgäste einig.

Der zweite Tagungstag beinhaltete eine Vielzahl von Workshops. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Konzipierung erlebnispädagogischer Angebote, welche abseits von Großstädten und Ballungsgebieten einfach realisiert werden können. Die Tagung endete mit der turnusmäßigen Mitgliederversammlung der BAG Fanprojekte e.V. Die nächste Tagung wird im März 2023 in Lübeck stattfinden.

 

Sophia Gerschel/Christian Keppler

BAG Sprecher*innen

 

Zur Pressemitteilung


Soziale Arbeit im Fußball – Theorie und Praxis sozialpädagogischer Fanprojekte

Seit weit mehr als 30 Jahren gibt es nun schon Soziale Arbeit im Fußball und in den sozialpädagogischen Fanprojekten. Lange Zeit fehlte diesem speziellen Berufsfeld in der Sozialen Arbeit ein eigenes Grundlagenbuch mit wissenschaftlicher und fachlicher Beschreibung der Arbeit. Patrick Arnold und Jochem Kotthaus haben sich gemeinsam mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus den sozialpädagogischen Fanprojekten sowie mit Experten und Expertinnen aus dem Fachgebiet Soziale Arbeit mit Fußballfans, der Aufgabe gewidmet eben dieses Grundlagen Buch zu erschaffen. Unter dem Titel: „Soziale Arbeit im Fußball – Theorie und Praxis sozialpädagogischen Fanprojekte“ erschien es jetzt beim Beltz-Juventa Verlag.

„Fanprojekte in Zusammenarbeit mit Fußballvereinen gewinnen zunehmend an Bedeutung – allein, es fehlt an der umfassenden Dokumentation und Analyse der Bedeutung für die Soziale Arbeit. Das ändert sich mit diesem Band: Gänzlich neu ist dabei die »Doppelperspektive« der Beiträge, die zum großen Teil von Praktiker_innen und Akademiker_innen gemeinsam verfasst wurden. Dabei beschäftigen sich die Beiträger_innen weitreichend mit der Arbeit der Fanprojekte und zugehörigen Themen, etwa Gewaltprävention, Unterstützung von Fans, Bildungsarbeit, antisexistischer Arbeit, aber auch Methodenkritik und Burn-out/Belastung der Mitarbeiter_innen. Ein Grundlagenwerk für die Fansozialarbeit!“

Weitere Infos zum Buch findet ihr auf der Seite des Beltz-Juventa Verlages.


Für einen inklusiven, offenen und toleranten Sport – „Meldestelle für Diskrimi-nierung im Fußball in NRW“ (MeDiF-NRW) nimmt seine Arbeit auf!

Bochum, 27.01.2022: Mehr als in anderen Sportarten werden im Fußball gesellschaftspolitische Erschei-nungen sichtbar. Die Ausdrucksformen sind vielfältig (Gewalt, Diskriminierung, Ethnisierung etc.). Gleich-zeitig kann der Fußball diese sozialen Tendenzen und Phänomene mit seinen Strukturen beeinflussen und kreativ mitgestalten. Der Fußball in seiner Vielfalt ist damit als wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteur zu begreifen. Eine Kategorisierung, statistische Verarbeitung und analytische Auswertung von diskriminieren-den Vorfällen finden jedoch bislang trotz der regelmäßigen Erhebung von Daten im Bereich Gewalt (ZIS-Berichte) nicht statt.

Um dieser Aufgabe in Nordrhein-Westfalen gerecht zu werden, wurde das Pilotprojekt einer internetme-diatisierten „Meldestelle für Diskriminierung im Fußball in NRW“ (kurz: MeDiF-NRW) eingerichtet. Es schafft für das bevölkerungsreichste Bundesland ein Forum, damit derartige Vorfälle erstmalig systematisch und nach transparenten Kriterien gesammelt, dokumentiert und ausgewertet werden. Finanziert wird das Pro-jekt durch die Staatskanzlei NRW und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW.

Das Ziel des Vorhabens besteht in der Etablierung einer Anlaufstelle für Vereine und ihre Mitglieder, Fans, Fangruppen, Organisationen im Profi- wie Amateurbereich oder sonstige Akteur*innen rund um den Fuß-ballsport, an die sich Betroffene und Zeug*innen diskriminierender Vorfälle sowie Strukturen wenden kön-nen und professionell Unterstützung erfahren. Zugleich gewährleistet die Meldestelle gesellschaftliche So-lidarität und ermöglicht eine Sensibilisierung gegenüber Betroffenen, deren Stellung im komplexen Span-nungsfeld zwischen Politik, Sport und Gesellschaft bislang oftmals vernachlässigt wurde.

Angesiedelt bei der LAG Fanprojekte NRW erfolgen sämtliche Arbeitsschritte in enger Abstimmung und Kooperation mit einem breit gefächerten Netzwerkverbund. Hierzu gehören Vereine (Profi- und Amateur-bereich), Verbände (inkl. Fußballverbände auf Landesebene, Fußballkreise), Bünde im „Sportland NRW“, Schulen (z.B. Schule gegen Rechtsextremismus), universitäre Institutionen (z.B. Ruhr-Universität Bochum) sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Feld Rechtsextremismusprävention, Demokratieförde-rung und Politische Bildung aktiv sind (z.B. Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW und Opfer-beratungen in NRW).

Die Meldestelle wird am 01.07.2022 auf der eigens erstellten Homepage online gehen. Hiermit laden wir bis dahin alle an einer Vernetzung und Kooperation interessierten Fußballvereine im Profi- wie Amateur-bereich dazu ein, sich unter der Mailadresse info@medif-nrw.de bei uns zu melden. Gerne geben wir Ihnen einen vertiefenden Einblick in das Projekt und legen Ihnen dar, wie eine zukünftige Zusammenar-beit aussehen kann. Des Weiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass in der ersten Hälfte des Jahres 2022 eine „Befragung zu Diskriminierungserfahrungen im Kontext des Fußballs in NRW“ durch die Meldestelle initiiert und durchgeführt wird. Wir würden uns über eine rege Unterstützung zur Verbrei-tung und Teilnahme an der Befragung freuen. Für weitere Fragen oder als Möglichkeit zum Austausch folgen Sie uns auch gerne auf Twitter: https://twitter.com/medif_nrw.

Ihr MeDiF-NRW Team

Lisa Krawczyk              Dr. David Berchem                     Patrick Arnold
MeDiF-NRW           Ruhr-Universität Bochum       LAG Fanprojekte NRW

O-Töne:
„Mit der Meldestelle für Diskriminierung wird eine institutionelle Schnittstelle geschaffen, bei der erstmals diskriminierende Vorfälle rund um den Fußballsport in NRW systematisch erfasst werden. Diese Klarheit soll uns daran erinnern, dass wir auf eine Zukunft ohne Diskriminierung im Fußball hinarbeiten müssen, um allen Personen die Teilhabe am Fußball zu ermöglichen und diese nachhaltig zu verbessern.“ Lisa Krawczyk, M.A. Soziale Arbeit, Projektmitarbeiterin MeDiF-NRW

„Ziel ist es, Diskriminierung im Fußball sichtbar zu machen, Akteure zu sensibilisieren und allen voran na-türlich den Betroffenen von Diskriminierung ein Unterstützungsangebot zu machen. Das gut funktionie-rende Netzwerk der Fanprojekte in weite Teile des sport- und gesellschaftspolitischen Bereiches des Lan-des wird bei der praktischen Umsetzung einer Antidiskriminierungsstelle im NRW-Fußball hilfreich sein.“ Patrick Arnold, Diplom Sozialpädagoge, Leiter der Fachstelle der Fanprojekte in NRW mit Sitz in Bochum

„Eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle macht aus wissenschaftlicher Betrachtungsweise Sinn, weil vertiefte Einblicke in Fußball(fan)kulturen sowie eine nachhaltige Vernetzung dabei helfen, gesellschaft-liche Probleme zu verstehen und den Fußball zum Sport Aller zu machen.“ Dr. David Berchem, Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Ruhr-Universität Bochum

Zur Pressemitteilung: PM MeDiF Hello


Prävention ist Sache der sozialpädagogischen Fanarbeit und nicht der Justiz

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG)

Dass der Bundesgerichtshof (BGH) heute (04.11.21) dem Deutschen Fußballbund (DFB) in der Frage „Zur Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger“ bezüglich seiner Verbandsstrafen und der Umsetzung des Verbandsrechts Recht gibt, damit konnte man rechnen. Die Begründung aber, die dem Urteil zugrunde liegt ist aus Sicht professioneller Fanarbeit mindestens zu hinterfragen. „Geldstrafen als Prävention zu bezeichnen und damit ihre Wirkungen auf Vereine und Fans zu erklären, ist nur schwer nachvollziehbar“, kommentiert die Sprecherin der BAG der Fanprojekte Sophia Gerschel das Urteil des BGH.

„Die Begründung, dass diese Geldstrafen keine Strafen sind, sondern als Prävention verstanden werden sollen, können wir als Vertreter*innen der Fanarbeit nicht nachvollziehen“, so die Fanprojekte-Sprecherin weiter. Es werden vom DFB-Sportgericht Strafen ausgesprochen, die von den Vereinen getragen werden müssen. So kommt die gängige Praxis in der Sportgerichtsbarkeit zumindest bei Fans und Vereinsvertreter*innen an. Diese Art und Weise des Verbandsrechts führt in der Realität nicht dazu, dass dadurch mehr konstruktive Kommunikation und Austausch zwischen Fans und Vereinen stattfindet. Viel mehr werden hier „Schuldige“ gesucht und Verantwortung übertragen. Prävention findet vor den Spielen, unter der Woche, während der Spiele im Dialog mit den Fans, der professionellen Fanarbeit und den Vereinen statt. Hier werden Beziehungen und Vertrauen aufgebaut, die dazu führen, dass präventiv mit Fans, Verein und auch anderen Institutionen gearbeitet werden kann. Dem entgegenstehend suchen Vereine inzwischen nach Wegen, die „Geldstrafen“ an Fans und Einzelpersonen weiterzureichen. Strafen, die im Verhältnis zu Vereinen in ihrer Höhe ausgesprochen werden und dann, ohne Anpassung an die Verhältnisse, auf Einzelpersonen umgelegt werden. Diese Bestrebungen unterminieren jedwede präventive Wirkung von Sanktionen. Dabei gehen Vereine in keinen konstruktiven Dialog mit Fans, sondern setzen den bestehenden Austausch mit den Fans aufs Spiel und gehen die Gefahr ein, die Kommunikationsstrukturen damit zu schwächen.

Eine weitere fehlgehende Argumentation des Gerichts bezieht sich auf die Sicherheitsvorkehrungen. Vereine müssen schon jetzt unzählige sicherheitsrelevante Maßnahmen umsetzen, um am Spielbetrieb teilnehmen zu können. Immer mit der Konsequenz, dass Fans weiter eingeschränkt und intensiver überprüft werden! Egal ob am Einlass, bei Tickets, mit Kameraüberwachung uvm. Zu begründen, dass Geldstrafen präventiv Vereine dazu animieren, noch mehr Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, lässt alle Bemühungen und bestehenden Konzepte unbeachtet und die Konsequenzen dieser Maßnahmen für alle Zuschauer*innen außer Acht.

Geldstrafen sind Strafen. Die präventive Wirkung von Strafen auf zukünftiges Verhalten ist nachweislich fraglich. Prävention setzt vor dem Verhalten an und arbeitet mit Aufklärung, Sensibilisierung und Kommunikation. Strafe kommuniziert nicht, Strafe verurteilt. Genauso wie Geldstrafen die Vereine verurteilt und zukünftige Prävention durch den finanziellen Aufwand sogar verhindern kann, weil die Vereine Geld in Strafen investieren müssen und für die präventive Arbeit nicht mehr aufwenden können.

„Unabhängig des getroffenen Urteils sind wir, die BAG der Fanprojekte, nach wie vor der Ansicht, dass Dialog, Austausch, Wertschätzung und Wahrnehmung der Interessen von Fußballfans nach wie vor die grundlegende Aufgabe der Vereine, der professionellen Fanarbeit und der Verbände ist. Prävention findet vor, während und nach den Spielen, in einem langfristigen Austausch und entsprechender Beziehungsarbeit statt, unabhängig von Strafen oder eventuellem Fehlverhalten, so die Vertreterin der Fanprojekte.



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